Private Haftpflichtversicherung - Schützt Sie Ihre Haftpflichtversicherung vor Forderungsausfall?

09.12.2012 | Stand 03.12.2020, 0:44 Uhr

Daran denken die wenigsten: Man wird durch einen anderen geschädigt, der hat weder Versicherungsschutz noch Vermögen und man bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hier kann die eigene Haftpflicht-Police weiter helfen – das Zauberwort heißt Forderungsausfalldeckung.

Fahrlässig oder rücksichtslos? Noch immer verzichtet in Deutschland jeder Dritte auf den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung. Ein Risiko mit unabsehbaren Kosten. Aber: Besitzt ein Schadenverursacher weder eine private Haftpflichtversicherung noch ausreichendes Privatvermögen, kann man auch als Geschädigter oft mit leeren Händen da stehen.

Beispiel: Ein Radfahrer übersieht eine Fußgängerin und es kommt zu einem folgenschweren Unfall. Die Passantin erleidet dabei einen bleibenden gesundheitlichen Schaden und muss deswegen ihren Beruf aufgeben. Der unfallverursachende Biker hat aber keinen privaten Haftpflichtschutz und ist auch sonst nicht in der Lage, wenigstens den finanziellen Schaden auszugleichen. Das Opfer muss zwar sein Leben völlig umkrempeln, geht dann aber meist leer aus.

Forderungsausfall: Dieser Schutz ist so wichtig wie nie

Jeder, der eine private Haftpflichtversicherung hat, sollte daher in seinen Unterlagen überprüfen, ob darin eine sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten ist. Diese tritt dann für die Haftpflichtschäden ein, wenn der Schädiger keine eigene Versicherung hat. Und aufgrund der Masse der noch immer Versicherungslosen ist die Wahrscheinlichkeit dafür relativ groß. In den meisten älteren Haftpflichtversicherungen ist diese Klausel nicht enthalten, auch in neuen Policen noch immer nicht in jeder.

Allerdings gibt es einige Bedingungen: Bevor die eigene Haftpflichtversicherung dann zahlt, muss der Versicherungsnehmer alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung oder Wiedergutmachung zu erhalten. Dies muss aus einem rechtskräftig vollstreckbaren Urteil hervorgehen.

Üblicherweise springen die Versicherer dann ab einer Forderung von etwa 2.000 bis 2.500 Euro in voller Höhe ein. Geringere finanzielle Belastungen werden von vielen Versicherungen noch als zumutbar angesehen. Einige Versicherer setzen diese Grenze jedoch auch deutlich niedriger an.

Axa und Swiss Life übernehmen Forderungsausfallschutz bis zu zehn Millionen Euro

Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Auch die Gesamthöhe der Schadensübernahme ist wichtig. Bei der Hannoverschen Leben gibt es hier keine Mindestschadenshöhe. Auch die Axa und die Swiss Life übernehmen den entstandenen Eigenschaden bis zur maximalen Versicherungssumme von zehn Millionen Euro, so als wäre der Verursacher selbst dort versichert – und das ohne Mehrbeitrag. Die Cosmos Direkt bietet die Klausel nur beim Tarif Comfortschutz und nur bis zu einer Höhe von einer Million Euro. Die Debeka im Top-Paket bis zu einer Deckung von fünf Millionen Euro.

Eine private Haftpflichtversicherung ist zurzeit für Singles bereits für etwa 40 Euro im Jahr zu haben, einen guten Schutz für die ganze Familie gibt es ab rund 55 Euro. Das sollte sich jeder leisten. Einen Überblick günstiger Angebote finden Sie in unserem Haftpflichtversicherungsrechner.