Polizei gibt Panzer-Fall weiter

Rund 15 Anzeigen oder Beschwerden

11.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:13 Uhr
Ein Faschingswagen in Panzerform hat nach dem Faschingszug in Reichertshausen überregional für Schlagzeilen gesorgt. −Foto: Eibisch

Pfaffenhofen (dbr) Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug: Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen wegen des Panzerwagens beim Gaudiwurm des OCV Steinkirchen abgeschlossen und den Fall offiziell an die Anklagevertretung übergeben. Laut Pressesprecher Jürgen Weigert sind etwa 15 Strafanzeigen oder Beschwerden von Bürgern wegen des Wagens mit den Aufschriften „Ilmtaler Asylabwehr“ und „Asylpaket III“ eingegangen.

Alle Beteiligten seien vernommen worden, so Weigert. Auch bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt haben sich mehrere Bürger gemeldet. Ob es sich dabei um Strafanzeigen oder Beschwerden handle, werde erst noch erörtert, sagte Sprecher Nicolas Kaczynski.

Die Staatsanwaltschaft wird nun in den kommenden Tagen abwägen müssen, ob es sich bei dem Panzerwagen um einen Ausdruck der Meinungsfreiheit handelt, die im Grundgesetz geschützt ist, oder ob der Straftatbestand für die Volksverhetzung erfüllt ist. Dies ist laut Gesetz unter anderem der Fall, wenn „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Auch, wenn die Gruppe böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird, wird das als Angriff auf die Menschenwürde gewertet und gilt als Volksverhetzung.

Wenn Teile der Bevölkerung oder Einzelne wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe betroffen sind, greift das Gesetz ebenfalls. Volksverhetzung wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Zu einer Anklage muss es aber gar nicht erst kommen: Laut Kaczynski kann das Verfahren rein hypothetisch auch unter Auflagen eingestellt werden.