Neuburg
Plötzlich stand sie als „käuflich“ im Internet

27-Jährige bietet im Streit ehemalige Freundin auf Sexportal an – Geldstrafe wegen Beleidigung und Verleumdung

21.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:28 Uhr

−Foto: Schanz, Sebastian, Eichstätt

Neuburg (szs) Ein kurioser Fall von Zickenkrieg beschäftigte am Donnerstag das Neuburger Amtsgericht – und zeigte nebenbei drastisch auf, was für Schindluder mit öffentlichen Profilbildern in den sozialen Medien betrieben werden kann.

Eine 27-Jährige hatte im Streit ein gefälschtes Profil ihrer Kontrahentin auf einem Portal für käuflichen Sex erstellt. Dafür gab es gestern die juristische Quittung: 2000 Euro Geldstrafe.

 

Die erotischen Dienstleistungen, die von der 21-Jährigen angeblich gegen Geld angeboten werden sollten, verlas Tabea Weiß als Vertreterin der Staatsanwaltschaft, ohne mit der Wimper zu zucken, sie sind allerdings in einer Familienzeitung nicht zitierfähig. Um so geschockter muss die Ingolstädterin gewesen sein, als sie ihre Fotos und ihren Namen in der Anzeige entdeckte. „Die Bilder von mir standen im Facebook drin“, erzählte sie vor Gericht. Doch irgendjemand hatte sie heruntergeladen und zweckentfremdet.

Dieser Irgendjemand hatte sich allerdings nicht gerade viel Mühe gemacht, seine Autorenschaft für die anzügliche Anzeige zu verschleiern: Die Angeklagte hatte im Zorn selbst Screenshots von der Sexseite an ihre „ehemalige Freundin“ und jetzige Kontrahentin sowie an deren Freund verschickt. „Lecker, was bist Du denn für eine . . .“, schrieb sie noch vielsagend dazu. Dumm nur: Auf dem Screenshot war deutlich zu erkennen, dass sie sich gerade im Bearbeiten-Modus auf dem Portal und in der Anzeige befand – und das kann bekanntlich nur derjenige, der das Profil erstellt hat und das Passwort kennt. Die 27-Jährige hatte das entscheidende Beweismittel also selbst verschickt. Fatal Error im Zickenkrieg 2.0.

Damit war die Sache vor Gericht entschieden. Vorher hatte die Angeklagte noch behauptet, sie habe nichts mit der Urheberschaft für die Anzeige zu tun. „Wir haben uns öfter gestritten, weil sie wegen jedem Scheißdreck eingeschnappt war“, räumte sie ein, aber: Sie sei nur zufällig „beim Herumsurfen“ auf dem Sexportal gelandet, habe die Freundin entdeckt und diese warnen wollen. Doch diese Geschichte kaufte ihr keiner ab. Sie hatte sich beim Mobben einfach zu dumm angestellt. „Ich rate dringend dazu, dass Sie sich mit Ihrer Mandantin noch einmal beraten, ob sie den Strafbefehl nicht doch annehmen will“, wandte sich Amtsrichterin Bettina Mora an deren Anwalt Martin Angermayr, der nur noch zustimmen konnte.

So blieb es bei den im Strafbefehl angeordneten 2000 Euro Geldstrafe wegen Verleumdung und Beleidigung. Die Sexanzeige ist längst offline.