Langenmosen
Planungen für zwei Baugebiete

Gemeinde Langenmosen weist in Malzhausen und im Hauptort neue Wohnbauflächen aus

13.11.2019 | Stand 23.09.2023, 9:27 Uhr
Im Süden von Malzhausen, zu beiden Seiten der Bürgermeister-Bader-Straße, die hier in der unteren Bildmitte eine Kurve macht, soll das neue Baugebiet Schneiderfeld entstehen. Auch einige der im Außenbereich liegenden Gebäude am unteren Bildrand werden in die Planung mit einbezogen. −Foto: Haßfurter

Langenmosen (SZ) Langenmosen schafft Platz für neue Wohnhäuser: Gleich zwei Bebauungspläne - Langenmosen-Mitte und Malzhausen-Schneiderfeld - befinden sich derzeit in der Aufstellung.

Der Gemeinderat befasste sich am Dienstagabend mit beiden.

Mit Ausarbeitung der Erschließungsplanung des Baugebiets Langenmosen-Mitte war bereits im Dezember 2017 des Ingenieurbüro Mayr beauftragt worden. Das Baugebiet, in dem auf einem Nettobauland von fast 13000 Quadratmetern 15 Einfamilienhäuser und etliche Doppelhäuser vorgesehen sind, ist über den Aitlingweg zu erreichen. Die Ingenieure Michael Mayr und Matthias Bauer stellten dem Gemeinderat die Erschließungsplanung ausführlich vor. Diese Planung hatte sich wegen der im Baugebiet vorzufindenden Geländeverhältnisse und einer daraus resultierenden Problematik hinsichtlich der Ableitung des auf der zunächst geplanten Erschließungsstraße anfallenden Oberflächenwassers verzögert. Die Ingenieure stellten drei Varianten der Erschließung vor. Sie favorisierten eine Entwässerung über ein privates Grundstück, wobei allerdings eine Grunddienstbarkeit erforderlich wäre. Mayr empfahl wegen der Kosten eine Ausschreibung noch vor Weihnachten oder im Januar des neuen Jahres.

Im Juni 2018 hatte der Gemeinderat der Aufstellung eines Bebauungsplans entlang der Bürgermeister-Bader-Straße in Malzhausen zugestimmt, der auch mit dem Landratsamt abgestimmt wurde. Im Oktober war nun vorgeschlagen worden, zwei baurechtlich im Außenbereich liegende Grundstücke in die Überplanung mit einzubeziehen. Die Grundstückeigentümer erklärten dazu ihr Einverständnis. Damit die Außenbereichsflächen mit in das beschleunigte Verfahren (das nur zeitlich befristet verfügbar ist) einbezogen werden können, war es notwendig, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans noch in diesem Jahr zu fassen. Im beschleunigten Verfahren ist kein Umweltbericht nötig, die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche entfällt und die Änderung des Flächennutzungsplanes kann später nachgeholt werden. Lediglich eine Grünordnungsplanung ist notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen die Räte einstimmig. Das Baugebiet erhält die Bezeichnung "Malzhausen-Schneiderfeld".

Erhard Dürrmann