München/Berlin
Pinakotheken sollen Raubkunst-Gemälde zurückgeben

02.07.2020 | Stand 02.12.2020, 11:03 Uhr

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sollen ein von den Nationalsozialisten geraubtes Gemälde an seine rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Das hat die Limbach-Kommission entschieden. Die Staatsgemäldesammlungen teilten auf Anfrage am Donnerstag mit, dass die Begründung nun intern ausgewertet werden solle. Die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter insbesondere aus jüdischem Besitz - so der offizielle Name - hatte die Restitution des Gemäldes „Das Zitronenscheibchen“ von Jacob Ochtervelt an die Erben eines Berliner Bankiers empfohlen.

Sollten die Erben das Gemälde innerhalb der kommenden zehn Jahre verkaufen, soll der Freistaat Bayern allerdings zur Hälfte am Erlös beteiligt werden. Die nun empfohlene Rückgabe stützt sich nach Angaben der Kommission nicht auf eine juristische Bewertung, „sondern ausschließlich auf moralisch-ethische Erwägungen“. Aus dem Grund werde die Beteiligung des Freistaats am Erlös empfohlen. Zuerst hatte der rbb über die Entscheidung berichtet.

Das Gemälde ist um das Jahr 1667 entstanden und war im Besitz der jüdischen Familie, bis das Bankhaus als „nicht arisch“ aufgelöst wurde. Damals war das Bild rund 200 000 Reichsmark wert. Die Familie habe „während des Nationalsozialismus schwerstes Unrecht erlitten“, beurteilte die Kommission den Fall. Das „Zitronenscheibchen“ wurde später an den Industriellen Fritz Thyssen verkauft. Dessen Tochter gab es 1987 in einem Konvolut mit anderen Kunstwerken an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.

Nach Angaben einer Sprecherin haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen derzeit keine weiteren Fälle bei der Beratenden Kommission vorliegen. Eine für dieses Frühjahr anstehende Restitution eines Gemäldes von Josef Wopfner „Fischerboote bei Frauenchiemsee“ aus dem Jahr 1884 musste wegen der Corona-Pandemie verschoben werden, da die Erben nicht aus Israel anreisen konnten.

dpa