Eichstätt
Pflücken erlaubt

Bürger dürfen sich an öffentlichen Obstbäumen im Stadtgebiet bedienen

09.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:23 Uhr
Auch auf der Streuobstwiese am Frauenberg darf gepflückt werden - wenn dann mal Früchte wachsen. −Foto: Knopp

Eichstätt (kno) Vielleicht kommt der Hinweis für heuer etwas zu spät, aber für die nächsten "Erntezeiten" ist er durchaus wertvoll. Christian Alberter (SPD) warf in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses die Frage auf, ob eigentlich auf städtischen Streuobstwiesen jedermann zulangen darf.

Die Antwort von Rechtsamtsleiter Hans Bittl lautete: "Pflücken erlaubt." Allerdings nur für den Eigenbedarf, wie Dritter Bürgermeister Gerhard Nieberle ausdrücklich betonte. Nicht, dass jemand zur ausgiebigen Obsternte anrücke.

Auf der städtischen Homepage unter www.eichstaett.de/leben/obstbaeume sind knapp 270 Obstbäume im Stadtgebiet aufgelistet, von denen gepflückt werden darf. Alle öffentlichen Bäume sind mit einer rundlichen grauen Metallmarke und Nummer gekennzeichnet und daher leicht als Allgemeingut zu erkennen.

Auswahl gibt es reichlich: Auf dem Seidlkreuz in der Alfons-Fleischmann-Straße und der Benedicta-von-Spiegel-Straße stehen zum Beispiel zahlreiche Birnbäume, in Landershofen Am Weinberg sind unter anderem Zwetschgenbäume zu finden. In der Klärwerkstraße sind zwei Kirschbäume, und auch Walnussbäume sind im Angebot: unter anderem im Westenfriedhof, am Urvogelweg oder in der Kilian-Leib-Straße. Das Gros der Obstbäume sind freilich Apfelbäume: Sie sind kreuz und quer im gesamten Stadtgebiet verwurzelt, größere Vorkommen gibt es beispielsweise in Buchenhüll oder bei der Schlagbrücke.

Auch auf der Homepage prangt der dezente Hinweis: Das Obst darf nur "in haushaltsüblichen Mengen" geerntet werden.