Riedenburg
Pappenfabrik zieht vor Gericht

Unternehmen will die umstrittene Bituminierungsanlage bei einem Prozess durchsetzen

17.02.2012 | Stand 03.12.2020, 1:49 Uhr

Die Riedenburger Pappenfabrik will die Bituminierungsanlage trotz der Insolvenz im Jahr 2010 errichten. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden - Foto: Janda

Riedenburg (rat) Die Carta Riedenburg GmbH will den Bau einer Bituminierungsanlage auf dem Gelände der Riedenburger Pappenfabrik vor Gericht durchsetzen. Das Unternehmen hat deswegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erhoben.

Die Firma fordert, die Genehmigungsfrist für die Errichtung der Bitumen-Imprägnieranlage bis zum 28. September 2013 zu verlängern. Dies hatte das Landratsamt Kelheim im Oktober vergangenen Jahres verweigert.

Die Klage der Carta Riedenburg GmbH, wie die frühere Pappenfabrik Riedenburg seit ihrer Insolvenz im Jahr 2010 heißt, sei am 16. Januar eingereicht worden, bestätigte das Verwaltungsgericht Regensburg. Der Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest.

Nach Auskunft von Maximilian Stürzer, dem von der Carta GmbH eingeschalteten Anwalt, dürfte die mündliche Verhandlung noch in diesem Jahr stattfinden. Konkret hat die Münchner Anwaltskanzlei Offinger, Stürzer und Partner eine sogenannte Untätigkeitsklage gegen das Kelheimer Landratsamt erhoben. „Denn leider war eine Einigung mit dem Landratsamt nicht möglich“, bedauert Stürzer. Deshalb habe man das Verwaltungsgericht anrufen müssen.

Die Argumentation des Advokaten ruht auf zwei Säulen: Erstens habe die Carta GmbH im Herbst vergangenen Jahres mit dem Bau der Bituminierungsanlage bereits begonnen und diesen Schritt bei der Kelheimer Behörde gemeldet. Zweitens habe das Unternehmen fristgerecht den Antrag beim Landratsamt gestellt, die im Jahr 2007 erteilte Genehmigung ein zweites Mal zu verlängern. In beiden Punkten gebe es nun eine juristische Meinungsverschiedenheit zwischen seinem Mandanten Carta und der Kelheimer Genehmigungsbehörde, erklärte Stürzer. Er bestritt, dass sich die Carta die Genehmigung auf Vorrat besorgt habe, und verlangte „endlich Investitionssicherheit“ für seinen Mandanten. „Das ist eine technische Anlage mit großen Dispositionen beim TÜV sowie aufwendigen Gutachten“, erläuterte der Fachanwalt für Steuer- und Verwaltungsrecht. „Deshalb ist der Baubeginn auf alle Fälle zu bejahen.“ Sollte dies nicht der Fall sein, so werde das Verwaltungsgericht dem Antrag auf Verlängerung der Genehmigungsfrist stattgeben, hofft Stürzer.

Allerdings wird die Rolle des Beklagten vor dem Verwaltungsgericht nicht das Kelheimer Landratsamt übernehmen. Da der Beklagte der Freistaat Bayern ist, wird dieser vor Gericht von der Regierung von Niederbayern vertreten. Das bestätigte Martina Förg, die Leiterin der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksregierung. Die Landshuter Behörde teilte mit, dass das Kelheimer Landratsamt am 4. Oktober vergangenen Jahres bei der Carta GmbH in Riedenburg eine Ortseinsichtnahme gestartet habe. Deren Ziel war, sich „von der Ernsthaftigkeit der Genehmigungsausnutzung“ zu überzeugen. „Die Vertreter des Landratsamtes konnten aber keine Maßnahmen feststellen, welche als Baumaßnahmen zu werten waren“, erklärte die Regierung.

Das Landratsamt hat die Prozessführung auch deswegen an die Bezirksregierung übertragen, weil der Kläger der Kelheimer Behörde vorwirft, ihre Verwaltungsentscheidungen auf Basis „politisch motivierter Gründe“ zu fällen. Das erklärte die Pressestelle des Landratsamtes. Man wolle sich aber den „Vorwurf politischen Agierens“ nicht unterstellen lassen, hieß es weiter. „Dieser Vorwurf wird ausdrücklich und entschieden zurückgewiesen.“ Die Verwaltungshandlungen des Landratsamtes seien „im Rahmen des Vollzugs staatlicher Aufgaben ausschließlich sachbezogen ergangen“.

Die Carta GmbH hat nach wie vor Interesse an einer Bituminierungsanlage in Riedenburg. Das bestätigte auch deren Geschäftsführer Hartmut Ott. Deshalb strebe man eine saubere juristische Abklärung an. „Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts werden wir uns beugen“, sagte Ott.