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Ostwestfalen und die Neutralitätspflicht

Zu ",Verstoß gegen die Neutralitätspflicht'" (DK vom 15. Juni) und zum Leserbrief des Rechtsreferenten Dirk Müller zum neuen Polizeiaufgabengesetz:

18.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:13 Uhr

Zu ",Verstoß gegen die Neutralitätspflicht'" (DK vom 15. Juni) und zum Leserbrief des Rechtsreferenten Dirk Müller zum neuen Polizeiaufgabengesetz:

Nun darf man ja trefflich darüber streiten, ob ein Wahlbeamter, der ja auch Staatsbürger nach Feierabend ist, ein rechtsgültig beschlossenes Gesetz - ob man es nun mag oder auch nicht - besprechen darf oder sich bis ins Rentenalter hin quasi als wandelndes Neutrum durchs Leben schlagen muss. Aber bemerkenswert fand ich doch, dass schon im zweiten Satz einfließt, dass der Rechtsreferent aus Höxter in Ostwestfalen stamme. Dieser Satz lässt mich rätselnd zurück. Ist es für den diskutierten Fall wichtig, dass Herr Müller aus Höxter stammt? Sind Rechtsreferenten aus Ostwestfalen etwas ganz besonderes oder - vielleicht schlimmer - wäre dies einem Rechtsreferenten - sofern aus Ingolstadt gebürtig - etwa nicht passiert? Der Geburtsort scheint in Ingolstadt, wo 80 Prozent der Bevölkerung nicht mit Schutterwasser getauft sind - etwas ganz wichtiges zu sein. Hierzu gibt es zahlreiche Beispiele. Unter anderem entgeht die uns vertretende Landtagsabgeordnete selten dem Hinweis, sie sei in Schleswig-Holstein geboren. Da helfen auch bayerische Vorfahren wenig, auch wenn das deutsche Abstammungsrecht die Abstammung, nicht den Geburtsort als relevant ansieht (sonst würden sich ja alle syrischen Neugeborenen vor Ort ins Fäustchen lachen) - wo kämen wir denn dahin. Selbst die reine Abstammung hilft nicht, wenn man nicht zum richtigen Zeitpunkt vor Ort war. Und Sie werden es schon ahnen, auch der Verfasser dieses Leserbriefes hat einen Migrationshintergrund.

Dierck Vorwerk

Gaimersheim