Ingolstadt
Ombudsmann nimmt Arbeit auf

Seit Jahresbeginn steht Nürnberger Kanzlei Rudolph als Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise aus Ingolstadt bereit

15.01.2020 | Stand 02.12.2020, 12:11 Uhr
Ombudsmann seit Januar: Rechtsanwalt Tobias Rudolph aus Nürnberg. −Foto: Kanzlei

Ingolstadt - Der Stadtratsbeschluss ist schon ein halbes Jahr alt, seit Anfang 2020 ist der städtische Ombudsmann - ein Rechtsanwalt aus Nürnberg - nun offiziell tätig.

Das heißt, er steht als schweigepflichtiger Ansprechpartner zur Verfügung und kann Hinweisen nachgehen, dass in der öffentlichen Verwaltung etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Für die Kanzlei von Tobias Rudolph und seinem Stellvertreter Christian Krauße hatte sich der Stadtrat im Juli 2019 einstimmig entschieden. In der vom Rechtsreferat formulierten Begründung hieß es dazu: "Herr Dr. Rudolph war einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, die als sogenannte externe Vertrauensanwälte in Ombudsmannfunktionen tätig wurden. " Die Kanzlei habe sich als "eine der größten Strafrechtskanzleien in der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen etabliert".

Was die Aktivitäten eines Ombudsmannes alles in Gang setzen können, hatte sich bei der Klinikumsaffäre gezeigt. Wie mehrfach berichtet, hatte die Justiz nach einem vertraulichen Hinweis mit ihren Ermittlungen begonnen, die letztlich auch zum Lehmann-Prozess und der Verurteilung des ehemaligen OB führten.

Die jetzt in Nürnberg beauftragte Ombudsstelle soll unabhängig und neutral arbeiten, dabei sei "die vertrauliche Behandlung der Hinweise und die Vertraulichkeit der Hinweisgeber unter allen Umständen gewährleistet", so wird vom Rechtsreferat versichert. Zwischen der Stadt und der Ombudsperson sei vereinbart, dass "die Identität des Hinweisgebers nicht offengelegt wird, es sei denn, der Hinweisgeber stimmt der Offenlegung ausdrücklich zu". Ein weiterer wesentlicher Punkt: Wer einen Hinweis hat und sich meldet, wird nicht zum Mandanten der Kanzlei, die Honorierung der Nürnberger Juristen muss ihn also nicht interessieren.

Sehr wohl von Interesse ist die Bezahlung für die Stadt und ihre Tochterfirmen. Denn das ist, wie Rechtsreferent Dirk Müller auf Anfrage dem DK sagte, der einzige noch zu klärende Punkt der Vereinbarung. Da auch Mitarbeiter von städtischen Beteiligungsunternehmen die Ombudsstelle in Anspruch nehmen können, soll noch besprochen werden, wie die Kosten für die Anwaltspauschalen gegebenenfalls aufgeteilt werden. Doch ganz unabhängig davon läuft seit Januar der Auftrag für Ombudsmann Rudolph und Stellvertreter Krauße, die zu den Bürozeiten persönlich in der Kanzlei (am Westtorgraben 1 in Nürnberg) oder per E-Mail, Fax und Mobiltelefon erreichbar sind. Die einzelnen Kontaktdaten stehen auf der Homepage.

DK