Alicante
„Oktoberfest“ geschützte Marke? EU veröffentlicht Antrag

03.05.2021 | Stand 11.05.2021, 3:33 Uhr
Eine Bedienung trägt Bierkrüge. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

Die „Wiesnschönheit“ ist als Marke von der EU geschützt, nicht jedoch das „Oktoberfest“. Das könnte sich bald ändern.

Die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) hat nach fünf Jahren den Münchner Antrag auf Schutz der Marke „Oktoberfest“ veröffentlicht. Nun läuft noch die Einspruchsfrist bis Ende Juli, wie die im spanischen Alicante ansässigen EU-Beamten auf ihrer Webseite schreiben. Eingereicht hatte die Stadtverwaltung den Antrag laut EUIPO schon 2016. Warum es fünf Jahre dauerte, bis dieser publiziert wurde, geht aus der Webseite nicht hervor. Allerdings sind sowohl Patent- als auch Markenanmeldungen bekannt langwierige Verfahren.

Die Münchner Stadtverwaltung will damit dem weltweiten Wildwuchs von Oktoberfest-Profiteuren vorbeugen. Geschützt werden soll der Begriff für 22 „Produktklassen“ von Seife über Kreditkarten bis zum Uniformverleih. Ein Schutz der Marke Oktoberfest würde nicht bedeuten, dass die zahllosen Oktoberfest-Imitate von Brasilien bis Malaysia nicht mehr stattfinden könnten.

Bereits als Marken geschützt sind zahlreiche Begriffe im Zusammenhang mit dem Begriff „Wiesn“, der international weit weniger bekannt ist als „Oktoberfest“.

Geschützt ist dabei keineswegs nur die „Wiesn“ als solche, sondern auch die „Oide Wiesn“, „Wiesnbier“, „Wiesnkönig““, ebenso „Wiesnglupperl“ - das sind mit Namen gravierte Wäscheklammern - „Wiesnschönheit“ und „Wiesn-Vegetarier“, um nur einige Beispiele zu nennen.

Hinter diesen letzteren Marken stehen Geschäftsleute und nicht die Landeshauptstadt. Erst vor wenigen Tagen hatte das arabische Wüstenemirat Dubai mit der Meldung Schlagzeilen gemacht, dass dort eine monatelange Wiesn geplant ist.

Im heimischen München stehen die Chancen für ein Oktoberfest dagegen auch in diesem Jahr schlecht. Noch ist offiziell nicht über eine neuerliche Absage entschieden, doch gilt das als wahrscheinlich. Mehrere andere große bayerische Volksfeste sind bereits abgesagt worden, darunter das Gäubodenfest in Straubing. Im Falle eines Falles würde die Wiesn vom 18. September bis zum 3. Oktober stattfinden.

Den neuen Oktoberfest-Maßkrug allerdings gibt es bereits zu kaufen. Unter anderem wird der Krug mit dem diesjährigen Plakat-Emblem unter dem Titel „Oktoberfest Shop „Wiesn daheim““ auf der offiziellen Oktoberfest-Seite angeboten.

Eine große Mehrheit der Bevölkerung würde jedenfalls einen Ausfall des Oktoberfests befürworten. Das hat eine Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey mit 5002 Teilnehmern ergeben, Auftraggeber war die „Augsburger Allgemeine“ (Samstag). Der Rest war unentschieden.

Die Einschätzung der bayerischen Bürger unterschied sich dabei quasi nicht von der Mehrheitsmeinung außerhalb der bayerischen Grenzen: 69 Prozent waren für eine Absage, lediglich 21 Prozent sprachen sich dafür aus, die Wiesn in diesem Herbst wieder stattfinden zu lassen. Der Rest war unentschlossen.

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Oktoberfest-Antrag auf der EUIPO-Webseite

dpa