Wolnzach
Ohne Privilegierung geht nichts

Bei Pferdestallungen im Außenbereich sehen die Behörden genau hin - Fachstelle in Fürstenfeldbruck

05.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:06 Uhr
Für Pferdehaltung gibt es genaue Vorgaben. −Foto: Federico Gambarini/dpa

Wolnzach (WZ) Ist der Antragsteller privilegiert oder nicht? Die entscheidende Frage, wenn es um Bauen im Außenbereich geht. Im vorliegenden Fall - in Gosseltshausen soll eine landwirtschaftliche Lagerhalle mit Reitboxen entstehen - sieht der Bauausschuss das positiv. Die entscheidenden Kompetenzen dazu allerdings liegen nicht in Wolnzach, sondern auch in Fürstenfeldbruck.

Genauer gesagt, obliegt die fachliche Beurteilung zu Fragen der Pferdehaltung dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, in das das Fachzentrum Pferdehaltung integriert ist. Und das wird sich auch mit dem Anliegen dieses Pferdehalters aus Gosseltshausen befassen, der im Kühtal bei Gosseltshausen seine Halle mit Boxen bauen möchte. "Wir befinden uns hier im baulichen Außenbereich", erklärte Jan Kling vom Wolnzacher Bauamt im Bauausschuss. Für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung sei das Landratsamt und die Fachstellen zuständig. Die Privilegierung sei hier als gegeben anzunehmen, so die Bauverwaltung, zudem lägen alle Nachbarunterschriften vor.

Größeren Raum bekam dieser Antrag, weil den Räten am Sitzungstisch dazu gleich zwei weitere Fälle einfielen, die den Markt und auch die Fachstellen schon seit längerem beschäftigen - und doch etwas anders geartet sind, was beispielsweise die Einstellung der Nachbarn betrifft.

"Zwei Fälle sind das, in denen Pferdeställe sozusagen sehr ambitioniert und ohne Genehmigung errichtet wurden", erklärte dazu Bürgermeister Jens Ma-chold (CSU). Ein Fall habe bereits eine mehrjährige Geschichte, die - wie das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte - in einer Beseitigungsanordnung endete. "Diese wurde allerdings noch nicht vollzogen, weil noch ein Verfahren zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit läuft", teilt das Landratsamt mit.

Ebenso verhalte es sich mit dem zweiten Wolnzacher Fall von Pferdehaltung in Nachbarschaft von Wohnhäusern - allerdings mit einem Unterschied: Seitens des Landratsamtes wurde für dieses Vorhaben keine Beseitigungsanordnung erlassen. "In beiden Fällen wurde nun zum aktuellen Sach- und Verfahrensstand die abschließende Ermittlung des Sachverhalts und die rechtliche Bewertung des Landratsamtes abgeschlossen und die Antragsteller jeweils zur beabsichtigten Entscheidung angehört", so Landratsamtssprecher Karl Huber. Sobald die Äußerungen vorliegen und die Fristen zur Stellungnahme abgelaufen sind, werde die Entscheidung des Landratsamtes ergehen. Wann das passieren soll? "Im ersten Verfahren sehr zeitnah", so Huber.

Man habe es in diesen Fällen mit gegensätzlichen Interessen von Bürgern zu tun, so Bürgermeister Machold: Auf der einen Seite stünden Nachbarn und Anwohner, die ihre Bedenken gegen die Pferdehaltung zum Teil bereits sehr ausführlich formuliert haben, auf der anderen Seite habe man die Antragsteller und Pferdehalter - eben auch Bürger des Marktes - die ebenfalls ihre Interessen geltend machten. "Deshalb müssen sich die Fachstellen so etwas sehr genau anschauen", so Machold. Das werde sicherlich auch im aktuellen Fall in Gosseltshausen geschehen, wobei wegen der Lage und auch der vorliegenden Nachbarunterschriften hier eher eine positive Grundtendenz zu sehen sei.