Neuburg
Offener Brief zu Sperrungen und Verwüstungen im Englischen Garten

Landrat Peter von der Grün und Oberbürgermeister Bernhard Gmehling beziehen Stellung

15.04.2021 | Stand 19.04.2021, 3:34 Uhr
Die Wegsperrungen im Englischen Garten sorgten weiter für Unmut bei den Bürgern. −Foto: Riß

Neuburg - Die Wegsperrungen im Englischen Garten in Neuburg sorgen noch immer für Unmut und Gesprächsstoff.

Der Neuburger Xaver Heimisch hat sich in einem offenen Brief an Landrat Peter von der Grün (FW) gewandt. Auch Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (CSU) hat dieses Schreiben erhalten.

Heimisch kritisiert darin unter anderem, dass ihm und weiteren Mitbürgern an den zurückliegenden Ostertagen und in den Ferien die "Sperrung und Verwüstung unserer beliebten Wander- und Auwalderlebniswege im Englischen Garten noch einmal besonders schwerwiegend aufgefallen" sei. Heimisch stellt das rechtmäßige Handeln der Beteiligten, also des Wittelsbacher Ausgleichsfonds, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Stadt, infrage und bittet um Überprüfung des Vorgehens. Landrat von der Grün hat nun Stellung dazu genommen. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:

? Gibt es überhaupt eine Verordnung zur Sperrung der beiden Wege? "Nein, für die Sperrung der Wege gibt es keine Verordnung. Die vorübergehende Sperrung erfolgte im Einvernehmen und nach ausführlicher Besprechung der Situation mit der Stadt Neuburg und dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds. Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds als Eigentümer des Englischen Gartens und somit auch des darin enthaltenen Wegesystems hat die Sperrung mit Blick auf die unzureichende Verkehrssicherheit veranlasst. Eine solche Vorgehensweise ist rechtens. Eine entsprechende Verordnung ist dafür nicht notwendig. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Sperrung des Wegeabschnitts nicht durch die Untere Naturschutzbehörde veranlasst wurde. "

? Wurden die Belange der Bürger, nämlich das Nutzungs- und Betretungsrecht auf den Wegen in ihrem Jahrhunderte alten, denkmalgeschützten Stadtpark, ausreichend berücksichtigt? "Ja, dieser Belang wurde bei den Abstimmungsgesprächen zwischen Wittelsbacher Ausgleichsfonds, Stadt Neuburg und Unterer Naturschutzbehörde ausreichend berücksichtigt. Bei einem Wegesystem mit knapp zehn Kilometern erschien eine vorübergehende Sperrung von circa 700 Metern Wegelänge - also nicht einmal zehn Prozent - als
vertretbar. Die Sperrung von weiteren Wegen konnte durch Fällungen verhindert werden. "

? Wurden bei diesen Wegesperrungen und Verwüstungen die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes und des Denkmalrechts beachtet? "Beim Englischen Garten handelt es sich um einen bewirtschafteten Wald im Sinne des
Waldgesetzes. Er liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes ,Schutz der Donauauen östlich der Stadt Neuburg an der Donau' vom 20. Januar 1987. In der zugrundeliegenden Schutzgebietsverordnung ist gemäß Paragraf acht die ordnungsgemäße Forstwirtschaft von den allgemeinen Verboten nach Paragraf vier ausgenommen. Die vom Wittelsbacher Ausgleichsfonds durchgeführten Holzeinschläge dienten in erster Linie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und sind als Teil der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu sehen. Sie sind somit rechtlich zulässig. "

Landrat von der Grün merkt zudem an: "Zur Lösung der für alle Seiten unbefriedigenden Situation hat die Untere Naturschutzbehörde der Stadt die Einrichtung eines Arbeitskreises vorgeschlagen, der neben den Belangen des Eigentümers
und des Artenschutzes (Tier- und Pflanzenschutz) auch die unterschiedlichen Nutzergruppen sowie den Denkmalschutz ausreichend berücksichtigen soll. Der Stadtrat wurde über diesen Vorschlag anlässlich der gemeinsamen Begehung informiert. "

Laut Xaver Heimisch habe sich auch die Naturschutzbehörde weit von ihren deklarierten Zielen "Die Vielfalt unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit unserer Heimat auch für nachfolgende Generationen zu erhalten", entfernt. Dem entgegnete von der Grün schriftlich, dass die Untere Naturschützbehörde "im Gegenteil versucht, eine für alle Seiten tragbare Lösungsmöglichkeit herbeizuführen". Zudem hätte "ein Offenhalten der 700 Meter langen Wegstrecke unwillkürlich zur Rodung einer großen Anzahl weiterer Großbäume geführt. Dies wäre weder für den Tier- und Artenschutz noch für den Waldcharakter und damit den Erholungscharakter des betroffenen Bereichs ein Gewinn gewesen".

Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt OB Gmehling, dass der Unmut der Bürger durchaus nachvollziehbar sei. "Ich habe ja auch den Kompromissvorschlag gemacht, dass nur einer der Wege zubleibt", merkt er an. Eine Ausnahmegenehmigung brauche es dafür laut der Regierung von Oberbayern allerdings nicht. "Verkehrssicherung geht immer vor Naturschutz", so der Rathauschef. "Diese Rechtsfolge bringt Hoffnung für eine Öffnung - nach entsprechenden Maßnahmen. " Aber vorläufig bleibe erst einmal alles wie gehabt. "Wir haben ja ohnehin ein Gesamtkonzept geplant", sagt Gmehling und verweist auf einen weiteren Termin mit allen Beteiligten.

DK/lur