Pfaffenhofen
Nur Geldstrafe im Brandstifterprozess

Gericht spricht 47-Jährigen im Hauptanklagepunkt frei - Beweisaufnahme kann keine Klarheit über Indizien schaffen

05.08.2020 | Stand 23.09.2023, 13:22 Uhr

Pfaffenhofen - Im Prozess um eine versuchte Brandstiftung kurz vor Weihnachten 2018 ist ein 47-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Pfaffenhofen im Hauptanklagepunkt freigesprochen worden.

Das Pfaffenhofener Amtsgericht verurteilte den 47-Jährigen zwar wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro, sprach den Mann aber vom Vorwurf der schweren Brandstiftung frei. Dieser Anklagepunkt habe im Prozess nicht bewiesen werden können, sagte Richterin Katharina Laudien zur Begründung.

Die Tat hatte sich in der Nacht zu Heiligabend 2018 ereignet. Damals kam es bei einem Familienfest zu einem Streit. Spät in der Nacht holte der Angeklagte dann einen Kanister aus der Garage, durchquerte damit das Haus und übergoss sich auf dem Gehweg mit einer Flüssigkeit. Als die von der Familie verständigte Polizei eintraf, versuchte er sich anzuzünden, was misslang, da der Mann Diesel statt Benzin erwischt hatte und es zudem stark regnete. Anschließend kam es zu einer Rangelei mit den Beamten, bei der zwei Beamte verletzt wurden.

Die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe von elf Monaten forderte, stützte den Vorwurf der schweren Brandstiftung auf zwei Indizien: Zum einen habe es eine Dieselspur vom Hauseingang über die Treppe bis in den Keller gegeben. Zum anderen soll der Angeklagte gesagt haben, dass er das Haus niederbrennen wolle.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Ob die Spur durchgängig war, habe nicht abschließend geklärt werden können. Zu dieser Frage war am zweiten Prozesstag der Pfaffenhofener Feuerwehrkommandant Roland Seemüller als Zeuge geladen worden. Er sprach von einem "Schmierfilm", konnte aber ähnlich wie Familienangehörige des Angeklagten und mehrere Polizisten am ersten Prozesstag nicht für endgültige Klarheit sorgen. Fest stehe, dass der Angeklagte vor der Tat gestürzt sei und dabei etwas verschüttet habe, sagte Richterin Laudien. Da der 47-Jährige, der sonst keinen Alkohol trank, stark betrunken war, sei es zudem möglich, dass versehentlich noch mehr Diesel übergeschwappt sei. Der Schmierfilm könne entstanden sein, als die Frau des Angeklagten noch während des Polizeieinsatzes angefangen hatte, den Boden zu putzen. "Das weiß man letztlich nicht", sagte Laudien. Gegen den Brandstiftungsversuch spreche zudem, dass sich der Angeklagte auf dem Gehweg anzünden wollte und nicht in der Nähe des Hauses. Unklarheit herrschte nach der Beweisaufnahme auch über die Äußerung, dass er das Haus anzünden wolle. Es sei nicht klar geworden, woher diese Aussage stamme, wer sie zuerst gehört und weitergegeben habe, betonte die Richterin. Im ursprünglichen Notruf, der bei der Polizei eingegangen war, war nach einem Aktenvermerk nur davon die Rede, dass "irgendjemand irgendwas anzünden" will. Beim Einsatz selbst hätten der Angeklagte, die Polizisten und die Familie laut durcheinander geschrien, daher sei unklar, wer genau was gesagt habe, so die Urteilsbegründung.

Verteidigerin Claudia Bartsch betonte in ihrem Plädoyer, dass der Abend ein sehr einschneidendes Erlebnis im Leben des Angeklagten gewesen sei. "Es kam aus dem Nichts für ihn und seine Familie", sagte sie. Das sah auch das Gericht so. "Aus dem Nichts heraus, entsteht eine Situation, wo es bei Ihnen so aushakt", sagte Laudien. Das sei auf den ungewohnten Konsum von Alkohol und den vorangegangenen Streit in der sonst intakten Familie zurückzuführen. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt in einer Ausnahmesituation gewesen. Für ihn spreche zudem, dass er sich bis dahin nichts habe zuschulden kommen lassen und Reue gezeigt habe. Der Mann nahm das Urteil noch im Gerichtssaal mit großer Erleichterung an.

PK

Daniel Wenisch