Augsburg
"Nur für Deutsche": Augsburger Vermieter vor Gericht

15.10.2019 | Stand 23.09.2023, 9:00 Uhr
Laura Türk
Hamado Dipama zog vor Gericht. −Foto: Türk

Augsburg (DK) Hamado Dipama wird regelmäßig Opfer von Alltagsrassismus.

Der 45-Jährige aus Burkina Faso lebt seit vielen Jahren in München und arbeitet bei einer Anerkennungsberatung für Migranten des Augsburger Vereins "Tür an Tür". Aus beruflichen und privaten Gründen wollte er nach Augsburg ziehen und stieß am 29. April in einer Zeitung auf eine Annonce. Ein Vermieter bot eine Wohnung in Augsburg an, allerdings mit dem Zusatz, dass diese nur "an Deutsche" zu vermieten sei.

Er rief trotzdem an. "Sind Sie Ausländer?", habe der Vermieter als Erstes gefragt. "Ist das wichtig? ", wollte Dipama wissen. Da habe sein Gesprächspartner aufgelegt. Ein zweites Gespräch sei ähnlich abgelaufen. Diesen Vorfall habe er schwer verarbeiten können, erzählt Dipama. Dann habe er sich gedacht: "Wir leben hier in einem Rechtsstaat. " Er beschloss, rechtliche Schritte zu gehen. Und so saß er gestern mit Rechtsanwalt Ugur Kör dem Vermieter von "unter 50" Wohnungen am Augsburger Amtsgericht gegenüber.

Er forderte eine Unterlassung und 1000 Euro Schadensersatz. Um das Geld ginge es ihnen eigentlich nicht, versuchte Kör dem Beklagten, der in Begleitung seines Sohnes anwesend war, klar zu machen: "Die 1000 Euro sind symbolischer Natur. " Wenn es zu einer gütlichen Einigung vor Gericht komme, dass der Vermieter zukünftig auf derartige Formulierungen verzichten werde, ließe sich über den Betrag auch reden. "Es geht nur darum, dass das Gesetz diese Konsequenzen vorsieht, und wir nicht glauben, dass ohne diesen Schritt ein Umdenken stattfindet", sagte Kör. Häufig sei die Diskriminierung nicht so "schwarz auf weiß" feststellbar wie in dem Fall der Annonce.

Dass deren Formulierung "zur heutigen Zeit fehl am Platz war", sah der Sohn des Beklagten ein. Ein rassistischer Hintergrund liege aber nicht vor. Sein Vater vermiete seit 50 Jahren Wohnungen, fünf davon momentan an Menschen mit Migrationshintergrund. Aufgrund einer schlechten Erfahrung mit einem Mieter in den vergangenen Monaten habe er beschlossen, nicht mehr an Ausländer zu vermieten.

Der Vermieter sah bei sich selbst keine Schuld. Er habe doch das Recht, sich seine Mieter selbst auszusuchen. Einer gütlichen Einigung stimmte er nicht zu, forderte stattdessen, die Klage abzuweisen. Nun muss das Gericht ein Urteil sprechen. Dieses wird am 5. November bekanntgegeben, doch schon in der Verhandlung machte der Richter klar, dass es eine komplette Abweisung der Klage bei ihm wohl nicht geben wird. Bestimmte Voraussetzungen könne man an seine Mieter zwar schon stellen, erklärte Kör, doch das ende, sobald eine "Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft" vorliege.

Dass es nicht zu einer Einigung kam, fand Dipama "einfach bedauerlich". Der Vermieter denke bis heute, "dass er im Recht ist, aus rassistischen Gründen Leute auszuschließen. " Das sei nicht nur ein Problem dieses Vermieters, sondern ein gesellschaftliches. Die Diskriminierung ende nicht bei der Wohnungssuche, sondern sei auch in der Freizeit zu spüren. "Wir müssen uns klar machen, wozu das führen kann", so Dipama.

Laura Türk