Nürnberg
Nur ein wenig Wassersport

10.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:34 Uhr

Nürnberg - Was man derzeit darf und was man nicht darf, erschließt sich nicht immer.

Die Polizei Mittelfrankens weist aktuell auf die zahlreichen Einschränkungen beim Wassersport hin. Zunächst gilt die Grundregel, dass man das Haus nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen darf. Sport und Bewegung sind ein solcher - auch auf den Gewässern in der Region wie Main-Donau-Kanal und Rothsee. Untersagt ist dabei der Betrieb von Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trockenliegeplätzen, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen. Sie bleiben gesperrt. Damit bleibt auch der Zugriff auf die dort befindlichen Wasserfahrzeuge verwehrt. Auch die Vermietung von Wassersportfahrzeugen dient der Freizeitgestaltung und ist untersagt. Privatleuten ist das Slippen in öffentlich zugängigen Bereichen aber erlaubt, der Kranbetrieb von Booten ist dagegen nur gewerblich zulässig. Zugelassen sind die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft, allerdings nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands. Man darf alsoBootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln,Kitesurfen oder Windsurfen, auch Angeln ist gestattet. Arbeiten von Bootseignern an ihren Wasserfahrzeugen stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar - also reparieren nur zu Hause.

HK