Klosterberg
Nur drei Doppelhäuser

26.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:17 Uhr

Klosterberg - Der Bebauungsplan Klosterberg Nord-West II wird geändert, das hatten sich einige Grundstückseigentümer gewünscht.

Allerdings kann aus planerischen Gründen nur auf drei Grundstücken Doppelhausbebauung ermöglicht werden. Eine zweite Wohneinheit soll aber auf allen Grundstücken möglich sein. Der Marktgemeinderat stimmte der Planung zu, die nun weitergeführt wird.

bdh