NSU-Prozess: Gericht lehnt Entlassung der Zschäpe-Verteidiger ab

20.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:01 Uhr

München (AFP) Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München am Montag den Antrag der bisherigen drei Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe auf Entbindung von ihrem Mandat abgelehnt. Damit kann der bereits seit über zwei Jahren laufende Prozess fortgesetzt werden. Es gebe in dem Antrag keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine nachhaltig gestörte Zusammenarbeit der Verteidiger mit Zschäpe, befand das Gericht.

Die bisherigen Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten zuvor überraschend beantragt, nach über zweijähriger Verhandlungsdauer von dem Prozess um die Mordserie des rechtsextremen NSU entpflichtet zu werden.

Zu dem Antrag gab es am Montag eine Reihe Stellungnahmen aller Prozessbeteiligten. Unter anderem offenbarte der Vorsitzende Richter interne Gespräche mit dem bisherigen Verteidiger-Trio. Demnach gaben diese ihm gegenüber an, die in dem Verfahren beharrlich schweigende Zschäpe niemals an einer Aussage gehindert zu haben.

Der erst neu als vierter Pflichtverteidiger auf Wunsch Zschäpes in das Verfahren eingestiegene Rechtsanwalt Mathias Grasel sagte, seine Mandantin habe nichts von den Gesprächen zwischen dem Gericht und den drei alten Verteidigern gewusst. Es führe "naturgemäß zu Befremden" bei Zschäpe, dass über ihre angebliche Aussagebereitschaft gesprochen worden sei. Das Verfahren wurde wegen des Hin und Hers der verschiedenen Äußerungen am Montag wiederholt unterbrochen.