Nassenfels
Notverbund steht

VG Nassenfels für Leitung mit Eichstätter Berggruppe

03.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:06 Uhr

Nassenfels/Adelschlag/Egweil (fkd) Die Verbandsräte der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels haben in ihrer jüngsten Sitzung die Erstellung einer Verbundleitung mit der Eichstätter Berggruppe beschlossen.

Geplant ist eine Verbindung der beiden Hochbehälter Adelschlag und Pietenfeld. Zusätzlich müssen hierzu noch weitere technische Voraussetzungen, wie beispielsweise die Anschaffung einer Druckerhöhungsanlage, geschaffen werden. Erfreulicherweise gibt es seit dem 1. November 2018 für die Erstellung solcher Verbundleitungen ein staatliches Förderprogramm. Allerdings sind noch keine Vollzugsanweisungen im Wasserwirtschaftsamt zu diesem Programm angekommen, sodass noch offen ist, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und mit welchem Förderbetrag gerechnet werden darf.

Aus diesem Grund fassten die Verbandsräte sämtliche dazugehörige Beschlüsse so, dass eine Förderung möglich sein sollte. Zusammenfassend stellten die drei Bürgermeister der Gemeinden Nassenfels, Adelschlag und Egweil fest, dass durch die Erstellung einer Verbundleitung die beiden Wasserversorger weiterhin rechtlich unabhängig bleiben werden. Diese Zusammenarbeit stelle keinesfalls eine Fusion dar; es geht hauptsächlich darum, dass die Wasserversorgung beider Gebiete im Notfall gewährleistet ist. Grundsätzlich wird sich nichts an der Versorgungssituation ändern. Weiter beschlossen die Räte, dass die Beitrags- und Gebührensatzung im ersten Quartal 2019 rückwirkend für den 1. Januar 2019 erlassen wird. Hintergrund ist, dass die aktuelle Kalkulation den Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2018 erfasste und somit abläuft. Eine neue Berechnung ist jedoch erst im kommenden Jahr möglich. Zwar ist keine Überraschung zu erwarten, um jedoch im Bedarfsfall reagieren zu können, bestätigten alle Räte diesen Beschluss. Zuletzt legten die Räte noch fest, dass der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft, der Nassenfelser Bürgermeister Thomas Hollinger, und im Bedarfsfall auch dessen Stellvertreter, sogenannte Gestattungsverträge mit den verantwortlichen Stellen der Kreis- und Staatsstraßen im Zusammenhang mit notwendigen Grabungsarbeiten abschließen darf. Im Bereich der drei Gemeinden wurden solche Beschlüsse für notwendige Arbeiten am Kanalsystem bereits gefasst.