Pfaffenhofen
Notorischer Betrüger

Einmietbetrügereien verlängern Gefängnisaufenthalt

16.12.2011 | Stand 03.12.2020, 2:02 Uhr

Pfaffenhofen (em) Im Januar nahm er sich nahe Pfaffenhofen ein Zimmer in einer Pension, machte sich dort zwei schöne Tage und griff auch zu den Getränken im Zimmerkühlschrank. Dann verschwand er, ohne die Rechnung zu bezahlen. Weder die Zimmermiete, noch die Kosten für die Getränke beglich er.

Der Hotelier blieb auf seinen Kosten sitzen.

Die gleiche Masche wiederholte Hubert L. (Name geändert) in einem Ingolstädter Hotel. Auch dort verschwand er nach einigen Tagen spurlos und blieb die Zimmermiete und die Zeche schuldig. Doch die Polizei machte den 46-jährigen Arbeitslosen aus Ingolstadt ausfindig und brachte ein Strafverfahren ins Rollen. Der Vorwurf lautete auf Betrug.

Vor einigen Tagen wurde dieser Fall nun in Pfaffenhofen verhandelt. Die Leiterin des Amtsgerichtes, Bettina Gschwilm, staunte nicht schlecht, als sie den Auszug aus dem Bundeszentralregister verlas. Nicht weniger als 20 Mal war Hubert L. bereits vor Gericht, darunter wegen Unterschlagung, Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein, Misshandlung Schutzbefohlener, Beleidigung und elf Mal wegen Betrug. Zu der Verhandlung in Pfaffenhofen wurde er von zwei Polizisten in Handschellen geführt – er sitzt zur Zeit wegen einer anderen Straftat in einer Strafanstalt ein.

Der Angeklagte räumte zwar die ihm vorgeworfenen Taten ohne Umschweife ein, allerdings brachte er ausführlich Entschuldigungsversuche vor. Wegen Verätzung beider Knie musste er sich Hauttransplantationen unterziehen und hatte in der Folge ständig mit starken Schmerzen zu kämpfen. Die Folge waren nach seiner Aussage erhöhter Alkoholkonsum und Medikamentenmissbrauch. Auch in der fraglichen Zeit, also bei den beiden Einmietbetrügereien, stand er unter dem Einfluss von Alkohol und Tabletten: „Ich war nicht bei mir und wusste nicht, was ich tat.“

Doch die Richterin blieb skeptisch: „Der Betrug ist nicht Folge von Alkohol oder Tabletten, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Leben“, sagte sie dem Angeklagten. Wegen der beiden Einmietbetrügereien entstand ein Schaden von 80 und 119 Euro, insgesamt also knapp 200 Euro. Dafür erhielt der Angeklagte sechs Monate Haft.

Wegen der einschlägigen Vorstrafen wurde der Vollzug des Urteils nicht zur Bewährung ausgesetzt: „Bei dieser Vielzahl von Verurteilungen ist eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich.“