Pfaffenhofen
Noch mal davongekommen

Verfahren wegen tödlichen Arbeitsunfalls gegen Auflage eingestellt

29.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:35 Uhr
Das Verfahren gegen einen 25-jährigen Kehrmaschinenfahrer wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. −Foto: Das Verfahren gegen einen 25-jährigen Kehrmaschinenfahrer wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. | Symbolfoto: Schanz

Pfaffenhofen (PK) Es war ein tragischer Unfall mit tödlichem Ausgang.

Vor einem knappen Jahr hat ein 25-jähriger Moosburger bei Bauarbeiten im Industriepark Münchsmünster beim Zurücksetzen mit einer Kehrmaschine einen damals 55-jährigen Kollegen überrollt. Der Mann starb noch an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen, die er durch die tonnenschwere Maschine erlitten hatte.

 

Dass es Absicht gewesen sein könnte, davon war am Dienstagnachmittag im Pfaffenhofener Amtsgericht nie die Rede. Aber die Staatsanwaltschaft war nach ihren Ermittlungen zu der Überzeugung gelangt, dass der Kehrmaschinenfahrer den Unfall hätte vermeiden können: „Fahrlässige Tötung“ stand im Strafbefehl, den der 25-Jährige im April zugestellt bekam. 60 Tagessätze zu je 40 Euro hätte er als Strafe bezahlen sollen – insgesamt 2400 Euro. Dagegen hatte sein Anwalt Einspruch eingelegt.

Deshalb wurde gestern verhandelt. Knapp drei Stunden lang versuchte Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl herauszufinden, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Das Ziel von Rechtsanwalt Rudolf Zrenner, der den Kehrmaschinenfahrer vertrat, war schnell klar – eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a wollte er erreichen. Zunächst hatte Staatsanwalt Christian Fischl das noch abgelehnt. Die 60 Tagesssätze seien bei einer fahrlässigen Tötung sehr moderat. Außerdem war im Strafbefehl kein Fahrverbot ausgesprochen worden. „Der Nachweis der Sorgfaltspflichtverletzung ist schon gegeben“, sagte Fischl gleich zu Beginn.

Bei Asphaltierungsaarbieten im Münchsmünsterer Industriepark war der 25-Jährige am Nachmittag des 26. Oktober im vergangenen Jahr mit seiner Kehrmaschine für die Straßenreinigung zuständig. Nachdem er sein Fahrzeug an einem Hydranten mit Wasser befüllt hatte, war er rückwärts an die Stelle unterwegs, wo er mit dem Saubermachen anfangen wollte. Dabei passierte das Unglück. Wie genau der 55-jährige Bauarbeiter allerdings unter die Maschine geraten war und ob der Fahrer wirklich seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte, da war sich nach der Befragung eines Kollegen, des ermittelnden Polizisten und den Ausführungen eines Sachverständigen offenbar auch der Staatsanwalt nicht mehr so sicher. Er sprach sich noch telefonisch mit einer Kollegin ab, dann stimmte er grundsätzlich der Einstellung des Verfahrens zu – gegen Zahlung einer Geldauflage von 2400 Euro an einen gemeinnützigen Zweck, außerdem muss der Kehrmaschinenfahrer die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage übernehmen.

Rein finanziell hat der 25-Jährige also gar nichts von der Hartnäckigkeit seines Anwalts – und trotzdem wirkte er nach dem Verlassen des Gerichtsgebäudes gelöst. In seinen Akten taucht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung nichts auf, er kann sich also voll auf seine Umschulung konzentrieren, wenn er das Geld bis spätestens Ende Februar 2018 bezahlt. Denn als Kehrmaschinenfahrer will er nach dem schrecklichen Unfall nicht mehr arbeiten.