Noch Luft nach oben

Kommentar

25.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:54 Uhr

Bundestagsabgeordnete, so will es das Grundgesetz, sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Gerade auch, weil sie nur auf Zeit gewählt sind, ist ihre berufliche und materielle Unabhängigkeit wichtig.

Wer voll und ganz auf das Wohlwollen von Partei und Fraktion angewiesen ist, um auch beim nächsten Mal mangels Alternative wieder einen sicheren Listenplatz für die Rückkehr in den Bundestag und die damit verbundenen Diäten zu ergattern, ist nur noch Parteisoldat und nicht mehr freier Volksvertreter.

Daher ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass Parlamentarier neben ihrem Mandat auch weiter nebenberuflich tätig sind. Wer allerdings wie manche Topverdiener unter den Abgeordneten den Bundestagsjob quasi nebenher erledigt, der führt dieses Prinzip ad absurdum, schadet dem Hohen Haus und der Politik insgesamt.

Wenn jetzt wieder die Nebenjobs der Abgeordneten samt ungefähren Zusatzeinkünften veröffentlicht werden, ist dies ein Beitrag zur Transparenz. Doch ist hier noch Luft nach oben. Wer wie gut für was genau bezahlt wird, bleibt im Dunkeln. Und in manchem Bundesland erfährt man gar nicht, wie sich die Landtagsabgeordneten die Diäten aufbessern. Wer den Job des Politikers nur zur Aufbesserung seines Einkommens und der Altersversorgung wählt, ist fehl am Platze. Die Volksvertreter sollten ihren Wählerinnen und Wählern Klarheit darüber verschaffen, wem sie neben ihrem politischen Mandat dienen.