Noa Bank - Keine Hoffnung auf Merkel-Rettungsschirm

27.08.2010 | Stand 03.12.2020, 3:44 Uhr

Anleger, die bei der Noa Bank, mehr als die gesetzlich garantierten 50.000 Euro angelegt haben, brauchen laut Bundesfinanzministerium nicht auf den Merkel-Rettungsschirm zu hoffen.

Seit dem Abend des 18. August ist die Noa Bank geschlossen. Nun warten Anleger darauf, dass sie ihre Einlagen zurückbekommen. Doch das kann noch eine Weile dauern. Zunächst einmal musste die Finanzaufsicht Bafin den Entschädigungsfall offiziell feststellen. Dies ist mittlerweile geschehen.

Anleger haben ein Jahr Zeit, den Anspruche geltend zu machen

Wie lange es nun dauert, bis Kunden ihre Einlagen wiedersehen, kann jedoch nicht im Vorhinein gesagt werden. Denn eine starre Frist sieht das Gesetz laut Bafin nicht vor. Es hängt auch davon ab, wann ein Kunde seinen Anspruch geltend macht, so ein Bafin-Sprecher. Fakt ist, dass laut Gesetz die Entschädigungseinrichtung die Gläubiger unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles zu informieren hat; die betroffene Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, der Entschädigungseinrichtung spätestens innerhalb einer Woche die für die Entschädigung der Gläubiger erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Anleger müssen dann binnen eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall ihren Anspruch schriftlich anmelden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch verfallen.

Sobald ein Anleger seinen Anspruch anmeldet, muss die Entschädigungseinrichtung ihn unverzüglich prüfen. Ordnungsgemäße Ansprüche auf Einlagenrückgewähr sind laut Gesetz spätestens 20 Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls zu erfüllen. Sofern Ansprüche später als zwei Wochen nach Feststellung des Entschädigungsfalls angemeldet werden, soll die Rückerstattung grundsätzlich binnen 20 Arbeitstagen nach Eingang der ordnungsgemäßen Forderungsanmeldung erfolgen.

Noa Bank gehörte nur der gesetzlichen Einlagensicherung an

Die Noa Bank war lediglich Mitglied in der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), jedoch nicht im Feuerwehrfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Demnach waren Einlagen, also zum Beispiel Tages- und Termingelder, in einer Höhe bis zu 50.000 Euro pro Kunden geschützt. Anleger, die von vornherein diese Grenze beachtet haben, sind also auf der sicheren Seite.

Wer allerdings mehr Geld bei der Noa Bank investiert hat, bekommt ein Problem. Denn das Bundesfinanzministerium erteilte Hoffnungen darauf, auch für die Noa Bank können der sogenannte Merkel-Schirm gelten, eine klare Absage. Ein Sprecher verwies auf Anfrage darauf, dass die Merkel-Garantie im Kontext der Finanzmarktkrise im Oktober 2008 ausgesprochen worden war. Allerdings wurde sie nie in Gesetzesform gegossen. Die Noa Bank sei aber erst im November 2009 an den Start gegangen, ihre Schieflage stehe also nicht mit der Finanzkrise im Zusammenhang. Folglich würde der Merkel-Schirm für die Noa Bank nicht gelten.

Daraus sollten Bankkunden jetzt allerdings nicht schließen, der Merkel-Schirm sei de facto bereits ausgelaufen. Wenn sich eine zukünftige Bankenschieflage ursächlich auf die Finanzmarktkrise zurückführen lasse, gelte der Merkel-Schirm weiterhin. Es komme eben auf den Einzelfall an.

Tipp: Anleger sind folglich sehr gut beraten, bei Institute mit gesetzlicher Einlagensicherung wieder verstärkt auf das Sicherungsniveau zu achten und nicht voreilig auf die Merkel-Garantie zu bauen.

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