Pfaffenhofen
Nichts als Widersprüche

Prozess um Randale in Kneipe: Freispruch und Verfahrenseinstellung

28.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:07 Uhr

Pfaffenhofen (em) Ein gemütlicher Kneipenabend sieht anders aus: In einer kleinen Wirtschaft im nördlichen Landkreis hagelte es fast genau vor einem Jahr zunächst Beleidigungen, dann flogen die Fäuste - und auch ein Barhocker. Die Auseinandersetzung hatte am Mittwoch ein Nachspiel am Pfaffenhofener Amtsgericht.

Eine Gruppe von angetrunkenen Männern war in die Kneipe gekommen und hatte mit Wodka und Bier kräftig weitergezecht. Als es mit dem Wirt Streit um angebliche oder tatsächliche Schulden gab, und es zu Beleidigungen kam, sollen sich zwei Männer aus der Gästegruppe besonders hervorgetan haben: Der 29-jährige Herbert R. aus dem Landkreis Regensburg und der 38-jährige Peter W. aus dem Kreis Pfaffenhofen (Namen geändert). Der 38-Jährige soll die Wirtin beleidigt und ihr angedroht haben, sie sich vorzunehmen, wenn ihr erkrankter Mann gestorben sei. Der Wirt verweigerte daraufhin den weiteren Alkoholverkauf und wies den 38-Jährigen aus der Kneipe: "Ich trinke erst aus", war die Antwort. Dann soll der 38-jährige Angeklagte laut Anklage vor Wut über den Rausschmiss einen Barhocker gepackt und ihn gegen einen Dartautomaten geworfen haben, der beschädigt wurde.

Ein weiterer Gast, der die Polizei rufen wollte, bekam einen Faustschlag ins Gesicht. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Herbert R. zugeschlagen hatte.

Amtsrichterin Lena Paschold befragte die Wirtsleute und zwei Gäste, die seinerzeit anwesend waren. Doch die Aussagen, auch der Wirtsleute, widersprachen sich so sehr, dass die Richterin kein klares Bild von den Vorgängen gewinnen konnte. So sagte der Wirt aus, dass er den Schlag aus nächster Nähe gesehen habe: "Ich stand hinter dem Tresen, keine zwei Meter war ich entfernt, er hat mit der Faust zugeschlagen. Beide standen vor dem Tresen." Seine Frau dagegen, behauptete, dass ihr Mann nicht hinter dem Tresen war, sondern sich "irgendwo" aufgehalten hätte. Und von einem Schlag habe sie erst etwas mitbekommen, als das Opfer am Boden lag. Einer der unbeteiligten Zeugen konnte sich überhaupt nicht an einen Schlag erinnern. Die beiden Angeklagten waren vor diesem Prozess bereits mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft.

Letztlich sprach die Richterin den Angeklagten Herbert R. (Vorwurf der Körperverletzung) auf Antrag der Staatsanwaltschaft frei: "Es hätte sich so abspielen können, wie in der Anklage beschrieben. Doch zweifelsfrei lässt sich das nicht beweisen." Das Verfahren wegen Beleidigung und Sachbeschädigung gegen den Barhockerwerfer hatte sie schon vorher eingestellt, da er zwischen diesem Prozess und der Tat wegen einer anderen Straftat verurteilt worden war: "Ich müsste eine Gesamtstrafe aus dem vorangegangenen Prozess und der Tat, die heute verhandelt wird, bilden", erklärte die Richterin. Da die neuerliche Tat im Verhältnis zum Urteil in der anderen Strafsache nicht sonderlich ins Gewicht fällt, wurde das Verfahren eingestellt. So kamen die Angeklagten ohne neuerliche Verurteilung davon.