Geisenfeld
Nicht so "tiny" wie es scheint

Geisenfelder Bauausschuss ist kritisch: Winziges Häuschen entpuppt sich als stattlicher Bau

10.12.2021 | Stand 23.09.2023, 22:12 Uhr
So stellt man sich ein Tiny House gemeinhin vor. Bei einem Antrag, der nun im Geisenfelder Bauausschuss behandelt und abgelehnt wurde, hatten die Räte jedoch ein ganz anderes Bild vor Augen. −Foto: Carstensen, dpa

Geisenfeld - Ist ein Haus mit über 100 Quadratmetern Wohnfläche wirklich noch "tiny", also winzig? Die klare Antwort des Bauausschusses der Stadt Geisenfeld lautet: Nein, ist es nicht, sondern vielmehr ist das bereits ein recht stattlicher Bau. Einstimmig hat das Gremium daher den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines aus Sicht der Stadträte überdimensionierten Tiny House samt Garage in der Nähe der Hopfenstraße abgelehnt.

Eine bindende Definition, was ein Tiny House eigentlich genau ist, gibt es zwar nicht. Allgemein werden damit jedoch Häuser mit maximal rund 30 bis 40 Quadratmetern Gesamtwohnfläche bezeichnet. Im konkreten Fall soll hingegen auf 126 Metern Fläche ein zweigeschossiges Gebäude mit 55 Quadratmetern Grundfläche und einer Wandhöhe von 6,50 Metern errichtet werden. Diese Dimensionen brachte offensichtlich nicht nur Günter Haslbeck "mit einem Tiny House nicht mehr in Verbindung" sagte der Vertreter der Bürgerliste Geisenfeld - und lag damit in völliger Übereinstimmung mit seinen Ausschusskollegen. Haslbeck mutmaßte, dass es in dem Fall nur darum gehe, auf einem kleinen Fleckerl Grund Baurecht zu erwerben. Er sei nicht grundsätzlich gegen die Errichtung von Tiny Häusern, stellte Haslbeck in dem Zug klar. Es müsse aber eine geordnete Entwicklung sichergestellt sein. Das vorgelegte Vorhaben sei jedoch - auch mit Blick auf die Geschossflächenzahl - inakzeptabel und damit nicht genehmigungsfähig.

Das sah auch Bürgermeister Paul Weber von den Unabhängigen Sozialen Bürgern so, der darauf verwies, dass aufgrund fehlender Abstandsflächen sogar die Fenster vom Nachbarn zugebaut würden. Weber fordert daher eine Umplanung. Peter Pfliegler von der Initiative Lebendiges Miteinander pflichtete seinen Vorrednern bei und regte an, künftig bei der Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich einige Zuschnitte so zu wählen, dass dem neuen Trend zu Tiny Houses damit Rechnung getragen werden kann.

Auch der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten, das nach Abriss des bestehenden Gebäudes an der Vohburger Straße in Ilmendorf entstehen soll, bereitete einigen Räten Bauchschmerzen. Wesentlicher Knackpunkt hier: eine Erschließung, die laut Verwaltung der geltenden Stellplatzsatzung widerspricht. Diese lässt nämlich maximal zwei Zu- und Abfahrten zum Grundstück zu. Im Antrag vorgesehen sind aber drei. Aus Sicht von Haslbeck liegt das Problem - zumindest juristisch betrachtet - nicht in der Zahl der Zufahrten, sondern in deren Kapazität: Eine der Zufahrten sei nämlich ein schmaler, nicht asphaltierter Weg, über den angesichts des zusätzlichen Verkehrsaufkommens die Erschließung grundsätzlich nicht gesichert sei. Die Entscheidung über den Antrag wurde vertagt, bis im Gespräch mit dem Bauwerber potenzielle Änderungen des Plans erörtert und juristische Einschätzungen geprüft sind sowie gegebenenfalls ein neuer Antrag vorgelegt worden ist.

Weil Erschließung und ausreichend Stellplätze gesichert sind und sich die Bauweise ins Ortsbild einfügt, wurde hingegen die Umnutzung eines bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus (mit partieller Erweiterung des Balkons und der Gaube) im Ortsteil Ilmendorf als unproblematisch erachtet.

GZ

Maggie Zurek