Eichstätt
"Nicht so ganz glücklich damit"

Pläne für Haus der Dommusik finden eher verhaltene Zustimmung im Bauausschuss

19.06.2015 | Stand 02.12.2020, 21:10 Uhr

So sieht der Entwurf des Diözesanbauamts für das künftige Haus der Dommusik (Mitte) aus. Die Fassade soll nicht mehr aus Metallplatten, sondern aus Klinker bestehen. Plan: Diözesanbauamt Eichstätt

Eichstätt (kno) Keine Metallfassade mehr, sondern eine aus Klinker: Dieser Kompromiss für das künftige Haus der Dommusik am Domplatz sollte die Gemüter im Bauausschuss beruhigen – was allerdings nicht so ganz gelungen ist. Das Gremium rang sich schließlich zu einem „eingeschränkten Ja“ durch, wie Oberbürgermeister Andreas Steppberger am Schluss mit einem Blick in die Runde bilanzierte.

In der Debatte zuvor hatte es nämlich durchaus einige Kritik gegeben.

Bekanntlich plant das Bistum Eichstätt am Standort des Beneheims am Domplatz 9 neue Probesäle für die Dommusik. Das Vorhaben war schon mehrfach Thema im Bauausschuss gewesen und hatte dort nicht allzu viel Beifall bekommen. Vor allem die ursprünglich vorgesehene „rostige“ Metallfassade wurde als störend empfunden, ebenso das für die Altstadt eher ungewöhnliche Flachdach. In Sachen Fassade ist das Diözesanbauamt jetzt zurückgerudert: Eine aus Klinker soll es nun werden, die sich farblich an den heimischen Naturstein anlehnt. Während Stadtbaumeister Manfred Janner von einer „schönen und hochwertigen Fassade“ sprach, war so manches Mitglied des Gremiums „nicht so ganz glücklich“ mit der Lösung – wie etwa Elisabeth Gabler-Hofrichter (CSU). Sie empfand das Gebäude als „Fremdkörper“: „Das passt nicht zu uns.“ Auch Hans Tratz (CSU) und Arnulf Neumeyer (SPD) sähen lieber Putz, während Martina Edl (FW) den „bewussten Kontrast“ zu den umliegenden Gebäuden ausdrücklich lobte, und auch Fred Pfaller (SPD) sah in der Gestaltung einen Ausdruck der „Vielfalt“ in der Stadt. „Wir sind eine Stadt der Architektur“, erinnerte Manfred Janner und verwies darauf, dass die Pläne mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt seien.

Bliebe noch das Flachdach: Dies sei nicht vereinbar mit der städtischen Gestaltungssatzung, meinte Arnulf Neumeyer. Diese Dachform sei nur bei Nebengebäuden zugelassen. Manfred Janner sagte dazu, dass das Flachdach bereits im Bauvorbescheid im Jahr 2013 genehmigt worden sei.