Kipfenberg
Nicht alle Baugesuche wurden durchgewunken

Kipfenberger Bauausschuss hatte umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten

22.10.2020 | Stand 02.12.2020, 10:18 Uhr
Die Bautätigkeiten im Markt Kipfenberg sind nach wie vor ungebrochen. Unser Foto zeigt einen derzeit im Bau befindlichen Wohnkomplex im Ortskern. −Foto: Metzel

Kipfenberg - Über einen Bauantrag zum Anbau einer Schwimmhalle, eines Heimkinos, eines Schlafzimmers, eines Wintergartens und einer Galerie sowie drei Garagen auf dem Grundstück Lederpeter 25 in Kipfenberg wurde im Bauausschuss in dessen jüngster Sitzung beraten.

Das Vorhaben liegt in einem Mischgebiet ohne Bebauungsplan, erklärte Bürgermeister Christian Wagner. Die Abstandsfläche der Schwimmhalle wird an der Südseite überschritten. Über die Abweichung und Abstandsflächenübernahme wird die Baugenehmigungsbehörde entscheiden. Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Mit einem Antrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf drei Grundstücken an der Ecke Försterstraße/Lederpeter in Kipfenberg beschäftigte sich der Ausschuss ebenfalls. Auch dieses Bauvorhaben liegt in einem Mischgebiet ohne Bebauungsplan. Eine Erschließung ist nicht vorhanden. Um die vorgesehenen Stellplätze erreichen zu können, sind Gehwegabsenkungen notwendig. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Da bis auf die Zufahrts- und Erschließungssituation keine gemeindlichen Belange berührt werden, gab der Bauausschuss grünes Licht.

Ein Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes, das als Parkgarage dienen soll, mit angebauter, überdachter Durchfahrt auf dem Grundstück Dunsdorfer Straße 1 im Ortsteil Krut lag dem Gremium ebenfalls vor. Das Bauvorhaben liegt in einem Mischgebiet ohne Bebauungsplan. Die Erschließung erfolgt über das eigene Grundstück des Bauwerbers. Der Ausschuss stimmte dem Antrag zu.

Das Einfamilienhaus Am Graben 2 in Schelldorf soll künftig als Zweifamilienhaus genutzt werden. Am Gebäude werden keine baulichen und statischen Veränderungen vorgenommen, sagte Bürgermeister Wagner. Die Planunterlagen zum Antrag entsprechen denen der Genehmigungsfreistellung aus dem Jahr 1997, nach der alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden. Da die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden, konnte dem Antrag auf Nutzungsänderung zugestimmt werden.

Der Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Am Lohfeld 15 im Ortsteil Dunsdorf lag erneut zur Beratung vor. Bei der erstmaligen Behandlung im September wurde nicht allen beantragten Befreiungen entsprochen. Daher wurden die Pläne überarbeitet und neu eingereicht.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt und befindet sich im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans. Die Terrasse für die Einliegerwohnung ist an der östlichen Grenze geplant. Ob dies mit nachbarrechtlichen Interessen vereinbar ist, wird die Baugenehmigungsbehörde abschließend prüfen, sagte Wagner. Die Fläche der Dachterrasse wurde zwar verkleinert, da aber die Bauwerber in der überarbeiteten Planung nicht auf das Flachdach verzichtet haben, verweigerte der Bauausschuss erneut das gemeindliche Einvernehmen.

mme