Neues Telekommunikationsgesetz - Was sich ändert

14.05.2012 | Stand 03.12.2020, 1:30 Uhr

Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung werden Verbraucherrechte gestärkt und der Ausbau schneller Internetzugänge vorangetrieben. Ein Überblick über die Neuerungen.

Vertragslaufzeit

Viele Mobilfunk-, Festnetz- und DSL-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das wird sich künftig ändern, da die Anbieter mindestens eine Tarifvariante mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anbieten werden. Daneben gibt es aber bisher auch schon viele Verträge ohne Mindestlaufzeit.

Anbieterwechsel

Wer künftig zu einem neuen Telefon- oder Internetanbieter wechseln will, muss nicht mehr tagelange Funkstille durch Nichterreichbarkeit befürchten. Der Anschluss darf bei einem Wechsel künftig maximal einen Tag lang unterbrochen sein. Auch die Rufnummermitnahme soll nur noch einen Tag dauern. Neu im Mobilfunk: Man kann seine Handy-Nummer sogar dann zum neuen Anbieter mitnehmen, wenn der alte Vertrag weiterläuft. In diesem Fall bekommt man für den Rest der Vertragslaufzeit eine neue Handy-Nummer. Wichtig: Selbst wenn man die Nummer portiert hat, darf man nicht vergessen, den alten Vertrag fristgerecht zu kündigen.

Call-by-Call


Die praktischen Vorwahlnummern helfen beim Sparen – zumindest wenn man die richtige Sparnummer für das Zielland wählt. Ärgerlich, wenn wirklich alle Anrufe mit dieser Nummer superbillig werden, nur nicht das Gespräch das man führen will. Um solche Kostenfallen künftig zu vermeiden, müssen bei allen Call-By-Call-Gesprächen künftig die Preise vor Beginn des Gespräches angesagt werden. Die Regelung wird voraussichtlich ab August 2012 umgesetzt.

Umzug

Das unschöne an Laufzeitverträgen war bisher, dass man oft die Grundgebühr für seinen Telefon- oder Internetanschluss auch dann noch zahlen musste, wenn man schon umgezogen war und den Dienst gar nicht mehr nutzen konnte. Künftig können die Services am neuen Wohnort fortgeführt werden, ohne dass sich aber der Vertrag dadurch automatisch verlängert. Ist der Dienst am neuen Wohnort nicht erhältlich, so kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Mindestgeschwindigkeit

Viele Internet-Anbieter werben mit einer Wahnsinns-Geschwindigkeiten für ihren Anschluss. Ob die Kunden diese Geschwindigkeit tatsächlich erreichen können, ist allerdings eine ganz andere Frage. Künftig müssen Internet-Anbieter bei Festnetz-Anschlüssen wie Kabel oder DSL die Geschwindigkeit angeben, die Kunden mindestens erreichen können.

Abrechnung über Handyrechnung


Viele Handy-Kunden kennen das Problem. Plötzlich taucht auf der Mobilfunkrechnung ein Posten auf, den man sich einfach nicht erklären kann. Dafür kann es viele Gründe geben. Das Klingelton-Abo, das versehentlich abgeschlossen wurde, oder der Nachrichten-SMS-Service. Künftig können
Handynutzer verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Es reicht eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber. Außerdem können Kunden nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass der Anschluss deswegen gesperrt werden kann.

Warteschleifen

Für schlechten Service auch noch bezahlen. Das schien das Motto der Warteschleifen zu sein. Denn Kunden mit einem Anliegen mussten oft nicht nur für das Beratungsgespräch zahlen, sondern auch für die Zeit, die sie gewartet haben. Damit ist jetzt Schluss. Wartezeiten bei Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Da die Umstellung Zeit braucht, tritt die Regelung nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Ab Mai 2013 gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit.

Schnelle Internetzugänge

Gas- und Stromversorger werden künftig verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden.