Breitenbrunn
Neue Wege zum Ausbau der Kernwege

Konzept zur Schaffung eines übergeordneten Netzes nimmt langsam Gestalt an - Hohe Zuschüsse möglich

11.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:22 Uhr
Es ist schon lange Wunsch der Bürger von Kemnathen, dass die alte Daßwanger Straße ausgebaut wird. Im Rahmen des Kernwegenetzes könnte sich eine gut geförderte Möglichkeit auftun. −Foto: Sturm

Breitenbrunn - Im nächsten Jahr könnte es losgehen mit dem Ausbau von Kernwegen in der Marktgemeinde Breitenbrunn.

Voraussetzung dafür ist, dass ein von neun Kommunen konzipiertes Kernwegenetz vom Amt für ländliche Entwicklung in Tirschenreuth genehmigt wird. Konzipiert wurde es zusammen mit dem Büro TEAM 4, Landschafts- und Ortsplanung, aus Nürnberg und dem Amt für ländliche Entwicklung.

Die Geräte in der Landwirtschaft werden immer größer und schwerer. Deswegen ist ein übergeordnetes Netz von Hauptwirtschaftswegen von besonderer Bedeutung. Deswegen haben es sich die zur Arge 10 gehörenden Gemeinden Lauterhofen, Pilsach, Parsberg, Velburg, Lupburg, Hohenfels, Seubersdorf, Dietfurt und Breitenbrunn zur Aufgabe gemacht, mit dem eingangs genannten Büro und dem Tirschenreuther Amt im Rahmen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) das Konzept für den Ausbau eines gemeindeübergreifenden Kernwegenetzes zu erarbeiten.

Bei einer Zusammenkunft der Bürgermeister aus Dietfurt und Breitenbrunn mit den Jagdgenossen im Frühjahr 2018 wurde schon einmal eine Vorschlagsliste für dieses Kernwegenetz auf die Beine gestellt. Von Breitenbrunner Seite stehen nahezu aus jedem Ortsteil Wegebauprojekte in dieser Planung. Zum Beispiel gehören die Straße vom Ortsteil Schöndorf nach Winn in der Gemeinde Seubersdorf dazu, eine eventuelle Ortsumgehung von Dürn, die Straße von Breitenbrunn nach Eismannsdorf oder die alte Daßwanger Straße bei Kemnathen.

Wenn das Amt für ländliche Entwicklung die Planungen der Kommunen abgesegnet hat, könnte nach den Worten von Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW) frühestens im kommenden Jahr mit der Umsetzungsphase und mit den entsprechenden Grundstücksverhandlungen begonnen werden. Denn der Ausbau von Wegen setzt in der Regel auch eine Abgabebereitschaft der Grundstückseigentümer voraus.

Ein Kernweg soll eine Fahrbahnbreite von 3,50 Meter haben und befahrbare Bankette von 75 Zentimetern beidseitig. Ferner ist ein einseitiger Entwässerungsgraben vorzusehen. Lanzhammer rechnet im Falle der Umsetzung mit staatlichen Zuschüssen in Höhe von 80 bis 90 Prozent.

swp