Eichstätt
Neue Regeln zu Corona

28.04.2021 | Stand 01.05.2021, 3:33 Uhr

Eichstätt - Seit Mittwoch gelten im Landkreis Eichstätt leicht veränderte Corona-Regeln.

Darauf hat das Landratsamt in einer Mitteilung explizit hingewiesen.

Das betrifft beispielsweise den Testnachweis. Dort, wo ein negatives Testergebnis erforderlich ist, gilt der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 (ab Tag 15 der abschließenden Impfung) dem erforderlichen Testnachweis gleich. Die Kreisbehörde weist zudem darauf hin, dass dies nicht im Anwendungsbereich von Krankenhäusern, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt.

Was den Sport betrifft, ist er mit Kindern unter 14 Jahren in Gruppen bis fünf Kinder unter freiem Himmel zulässig - die Anleitungsperson benötigt einen "Negativtest". Fitnessstudios sind auch unter freiem Himmel nicht erlaubt.

Beim Handel gibt es ebenso einige Erleichterungen im Landkreis Eichstätt: Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte dürfen öffnen, ebenso wie Ladengeschäfte für Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe. Für die Öffnung gelten die bereits bekannten Voraussetzungen wie unter anderem Mindestabstand, Kundenbegrenzung, Maskenpflicht.

Das Landratsamt weist zudem noch darauf hin, dass die Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt ist. Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in der näheren Umgebung verzehrt werden.

EK