Eichstätt
Neue Regeln für Förderung

Neuordnung der Förderung von Altennachmittagen kommt nicht überall gut an

29.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:22 Uhr

Eichstätt (baj) Der Landkreis will die Förderung von Seniorennachmittagen neu organisieren – und stößt damit bei vielen Rathauschefs auf Widerstand. Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung erläuterte Kreisrechnungsprüfer Siegfried Fries die Hintergründe.

Seit 1973 bezuschusst der Landkreis auf freiwilliger Basis die Ausrichtung von Seniorennachmittagen. Pro teilnehmenden Senior gibt es zwei Euro. Einen Antrag können die Kommunen selbst, aber auch Vereine und Wohlfahrtsverbände stellen. Der Verwaltungsaufwand sei sehr groß, merkte Fries an. Er sprach von 100 Stunden, die zur Überprüfung und Bearbeitung nötig seien. Ersatzlos streichen wolle der Landkreis diesen Zuschuss aber auch nicht, deshalb ist eine Pauschalierung angedacht. In der Vergangenheit sei pro Jahr stets ein Betrag von rund 20 000 Euro abgefragt worden; diese Summe dient jetzt als Grundlage. Pro Bürger, der über 65 Jahre alt ist, soll eine Gemeinde einen Euro bekommen, den sie für Seniorenarbeit einsetzen kann.

Der Hinweis auf den hohen Verwaltungsaufwand kam bei Lentings Bürgermeister Christian Tauer gar nicht gut an. „Das machen doch wir. Wir prüfen doch schon, wer über 65 ist.“ Seine Gemeinde würde nach dem neuen Schema 880 Euro jährlich bekommen. „Wir haben zwei gemeindliche Seniorennachmittage und zehn weitere. Dieses Geld langt doch nicht.“

„Es wird Verschiebungen geben“, räumte Fries ein, „weil manche Gemeinden bisher nichts beantragt hatten.“ Der Betrag von 20 000 Euro werde nun auf alle Gemeinden verteilt. „Die Aktiven werden benachteiligt“, murrte Tauer. Seine Gaimersheimer Kollegin Andrea Mickel sprang ihm bei: „Bei kirchlichen Veranstaltungen werden wir überlegen müssen, wie wir fördern.“ Außerdem werde der Verwaltungsaufwand nur auf die Kommunen verlagert.

Rita Böhm glättete die Wogen. Sie sprach von einem „Stimmungsbild“, das man erst einmal erfassen wolle. Wie es sich herausstellte, stimmten bei einem unverbindlichen Votum von den anwesenden Bürgermeistern acht für die neue Regelung, zwölf wollen die bisherige beibehalten.

Am Ende der Dienstversammlung hatte Eichstätts OB Andreas Steppberger noch ein Anliegen an seine Kollegen. Er registriere eine auffällige Entwicklung: „Vermehrt tauchen aus Landkreisgemeinden Menschen auf, die Obdach in Eichstätt begehren.“ Auf die Frage, warum sie ausgerechnet in die Domstadt kämen, geben alle den gleichlautenden Grund an. „Fahrt nach Eichstätt, da kommt ihr unter.“ Mit diesen Worten wimmeln offensichtlich zahlreiche Gemeinden die unerwünschten Bittsteller ab. Oberbürgermeister Steppberger erinnerte seine Kollegen: „Die Beherbergung von Obdachlosen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.“