Ingolstadt
Neue Handelsrichter am Landgericht

Zuständige Kammer verabschiedet mit Bianca Ntafos und Bernd Huber zwei verdiente ehrenamtliche Richter

23.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:10 Uhr

Sechs Handelsrichter wurden vom Landgericht Ingolstadt für die kommenden fünf Jahre benannt. Das Bild zeigt (v. l.) Beate Ortlepp von der IHK München, Norbert Pröll, Landgerichtspräsidentin Sibylle Dworazik, Kurt Hofmann, Bianca Ntafos, Klaus Stempfle, Erich Deml, Johannes Ellwanger, Bernd Huber, Werner Halbig und den Vorsitzenden Richter der Handelskammer, Konrad Kliegl. - Foto: Brandl

Ingolstadt (mbl) Das Landgericht Ingolstadt hat turnusgemäß für die Dauer von fünf Jahren seine Handelsrichter bestellt. Die teilweise Verabschiedung und Neueinführung fanden jetzt im Beisein von Sibylle Dworazik, Präsidentin des Landgerichts, sowie des zuständigen Vorsitzenden Richters der Handelskammer, Konrad Kliegl, statt.

Mit Bianca Ntafos, die sich beruflich verändert, und Bernd Huber, der die Altersgrenze erreicht hat, wurden laut Dworazik "zwei verdiente Handelsrichter und Kaufleute" verabschiedet. Ntafos war seit 2011 beim Landgericht in Ingolstadt, Huber bekleidete die Funktion 14 Jahre lang. Neu berufen wurden Werner Halbig und Klaus Stempfle. Wieder ernannt für das juristische Ehrenamt wurden Johannes Ellwanger, Erich Georg Deml, Kurt Hofmann und Norbert Pröll.

Der Einsatz von Handelsrichtern dient der Zusammenführung von juristischem Sachverstand des Berufsrichters und der kaufmännischen Kompetenzen der ehrenamtlichen Richter in der Kammer für Handelssachen, um in wirtschaftlichen Streitfällen zu praxisnahen, die allgemeinen kaufmännischen Gepflogenheiten berücksichtigenden Urteilen und Entscheidungen zu kommen, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts. Die Kammer ist mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Nicht alle Entscheidungen werden durch dieses Dreiergremium gefällt. Es gibt auch Verfahren, in denen mit Zustimmung der Prozessparteien der Berufsrichter allein entschiedet. Am Landgericht in Ingolstadt jedoch wird circa ein Drittel der Handelssachen von der Kammer in voller Besetzung entschieden.

Die Handelsrichter werden vom Präsidenten des Landgerichts auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer ernannt. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines Richters, also auch gleiches Stimmrecht, erhalten Akteneinsicht und tragen, anders als Schöffen, in den Verhandlungen wie Berufsrichter eine schwarze Robe. Wiederholte Ernennungen ehrenamtlicher Handelsrichter sind möglich und liegen im Interesse der Kontinuität der Handelskammer.