München
Namen sollen in Bayern auf den Klingelschildern bleiben

18.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:26 Uhr
Wohnungsnummer stehen neben Klingelschildern. −Foto: Ole Spata/Archiv

In Österreich könnten viele Namensschilder an der Tür bald Geschichte sein. Denn die EU-Datenschutzrichtlinie sorgt bei Klingelbeschriftungen für Unsicherheit. Bayerns oberster Datenschützer findet das übertrieben, andere auch.

Landesdatenschützer und Mieterbund in Bayern sehen keinen Grund für ein Ende der Namensschilder an Mietwohnungen. Der Präsident des Immobilieneigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, hatte der „Bild“-Zeitung (Donnerstag) gesagt, aus Datenschutzgründen werde er allen 900 000 Mitgliedern das Entfernen der Namensschilder empfehlen. Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri, hält davon nichts: Der Vermieter sei im Regelfall sogar verpflichtet, einen Namen an die Klingel zu schreiben.

Die Diskussion ist in Deutschland entbrannt, nachdem die kommunale Wohngesellschaft der Stadt Wien angekündigt hat, wegen Beschwerden von Mietern alle Namen von den Klingelanlagen entfernen zu wollen. Die „Wiener Wohnen“ beruft sich auf die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Datenschützer Petri hält dagegen, in der Bundesrepublik gehöre es zu den vertraglichen Pflichten eines Vermieters, mittels eines Namensschildes die Erreichbarkeit des Mieters sicherzustellen. „Die Datenschutz-Grundverordnung ändert nichts an dieser Rechtslage.“ Anders sehe es aus, wenn ein Mieter seinem Namen an der Tür widerspricht. Dafür könne es Gründe geben, beispielsweise wenn ein Fußballstar daheim nicht von Fans belästigt werden will. „Dann muss das Schild auch weggemacht werden“, sagte Petri.

Entsprechend sieht es auch der bayerische Landesverband des Deutschen Mieterbundes. Geschäftsführerin Monika Schmid-Balzert empfiehlt, die Frage des Namensschildes bereits im Mietvertrag zu klären. Sie sieht generell nicht die Notwendigkeit einer Neuregelung der bisherigen Praxis: „Ich glaube nicht, dass es ein Riesenproblem ist.“

Die „Wiener Wohnen“ will an 220 000 Wohnungen statt Namensschildern nur noch Nummern an den Gegensprechanlagen anbringen. Es stehe den Mietern aber selbstverständlich frei, zusätzlich auch den Namen selbst an der Klingel anzubringen, betonte die Gesellschaft.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bezeichnete die Pläne aus Österreich als „unsinnig“. Denn die Grundverordnung regle nur die automatisierte Verarbeitung von Daten, und „das Anbringen von Klingelschildern ist keine automatisierte Verarbeitung“. Die Ansbacher Behörde gab zu bedenken, „ob man wirklich Postdienstleistern, Rettungsdiensten und sonstigen Besuchern das Auffinden von Bewohnern erschweren möchte“.

Datenschutzexperte Petri berichtet von teils weiteren skurrilen Bedenken, die durch das neue Gesetz aufgekommen seien. So gebe es einen Lehrer im Freistaat, der sich überlege, seine Schüler nur noch mit Nummern anzureden. „Also irgendwo hört es auch einmal auf“, kommentierte er.

"Bild"-Bericht

Wiener Wohnen zu Beschriftung von Klingelanlagen

dpa