Scheyern
Nächste Runde in der Spanner-Affäre

Müllers Berufung vor Verwaltungsgerichtshof

19.10.2012 | Stand 03.12.2020, 0:56 Uhr

Scheyern (DK) Die Spanner-Affäre um den Scheyerer Bürgermeister Albert Müller, Wählergruppe Gemeinde Scheyern (WGS), geht in die nächste – und voraussichtlich letzte – Runde.

Am Mittwoch, 24. Oktober, wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit den Vorwürfen gegen den Kommunalpolitiker befassen.

Im Dezember 2010 war die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Disziplinarverfahren zur Überzeugung gekommen, dass Müller „schwere außerdienstliche Dienstvergehen“ begangen habe. Die Kammer ahndete dies mit einer auf drei Jahre befristete Kürzung des Bürgermeister-Salärs um ein Fünftel. Weil der Rathauschef, der stets seine Unschuld beteuerte, dagegen Berufung einlegte, wurde der Urteilsspruch nicht rechtskräftig, sondern es kommt am nächsten Mittwoch ab 14 Uhr im Sitzungssaal 1 zur mündlichen Verhandlung vor der nächsthöheren Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Das bestätigte die Pressestelle des VGH auf Anfrage unserer Zeitung.

Müller war in Verdacht geraten, sich im Januar 2009 in der Damentoilette auf dem Autobahnparkplatz an der A 9 bei Paunzhausen im Nachbarlandkreis Freising als Spanner betätigt zu haben. Er soll versucht haben, mit Hilfe eines Spiegels in eine WC-Kabine zu spähen, in der sich eine junge Touristin aus Russland aufhielt. Müller beteuerte, die Toilettenanlage nicht betreten zu haben. Im Zuge ihrer Ermittlungen wegen der Spanner-Affäre stellte die Polizei bei dem Kommunalpolitiker auch eine Videoaufnahme sicher, auf der eine spärlich bekleidete, offenbar heimlich gefilmte Frau zu sehen ist. In beiden Fällen verliefen die strafrechtlichen Ermittlungen im Sande und wurden eingestellt. Mit der Begründung, dass man Müller nicht nachweisen könne, dass er das Video gefertigt habe.

Die Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht sah Müllers Täterschaft dagegen als erwiesen an – und hielt wegen dieser „schweren außerdienstlichen Dienstvergehen“ eine Gehaltskürzung für angemessen.