Hitzhofen
Nachverdichtung steht wieder zur Debatte

Sitzung des Gemeinderats Hitzhofen - Blühflächen im Rahmen der Artenvielfalt werden bestimmt

31.03.2019 | Stand 02.12.2020, 14:18 Uhr

Hitzhofen (jte) Zum wiederholten Mal befasste sich der Gemeinderat in einer Grundsatzdiskussion mit den künftigen Festsetzungen für die drei Innerortsbebauungspläne.

Nachverdichtung und die ländliche Lebensqualität sollen sich die Waage halten.

Aufgrund der intensiven Thematisierung zur Innenentwicklung im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts und der Einwände zum Änderungsverfahren des Bebauungsplans "Hitzhofen Innerortsbereich" sollte eine nochmalige Abwägung zwischen sinnvoller Nachverdichtung und Erhalt von ländlicher Lebensqualität getroffen werden. Die Festsetzungen sollen auch in die beschlossenen Änderungsverfahren der Bebauungspläne "Hofstetten Innerortsbereich" und "Ortskern Oberzell" einfließen. Weiter informierte Bürgermeister Roland Sammüller dass im Vorgriff zu diesen beiden Änderungsverfahren mögliche Innenentwicklungsflächen geprüft werden. Die identifizierte Flächen können nachträglich mit einem separaten Bebauungsplan und entsprechenden Festsetzungen überplant werden.

Die Festsetzungen in Bezug auf die notwendige Grundstücksgröße und Grundflächenzahl zur Nachverdichtung aller Ortsteile in deren Innerortsbereich wurden von Gremium einstimmig beschlossen. Je Einzelhaus ist künftig ein Grundstück mit 400 Quadratmeter ausreichend, je Doppelhaushälfte sind es 300 Quadratmeter. Bei Häusern mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die jeweilige Wohnfläche maßgebend. Bis 50 Quadratmeter Wohnfläche sind 150 Quadratmeter und über 50 Quadratmeter Wohnfläche mindestens 250 Quadratmeter Grund notwendig. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 festgelegt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Innerorts-Bebauungsplans Hitzhofen sind von zwei Bürgern Einwendungen eingegangen über die der Gemeinderat abzuwägen hatte. Einem Bürger war die starre Regelung, dass je Wohneinheit nur noch 400 Quadratmeter Grundstücksfläche notwendig sind, zu gering. Die geplante Änderung der Mindestgrundstücksgrößen bezogen auf die Wohneinheiten und Wohnflächengröße wurde in der Bürgerversammlung, im Workshop "Innenentwicklung" sowie im Gemeinderat ausgiebig diskutiert. Auch die Maßgabe Innen- vor Außenentwicklung kam hier zur Sprache. Das Gremium war sich einig, dass eine Nachverdichtung im Innerortsbereich das Ziel sein muss.

Der Gemeinde lag ein erneuter Antrag auf Aufnahme eines Grundstücks mit rund 1600 Quadratmetern entlang der Mühltaler Straße in den Bebauungsplan vor. Sowohl der bisherige Freiraum als auch der jetzt entstehende Platz zwischen dem Friedhof stellt sich als Brücke im Innenbereich dar und hat daher bereits jetzt Baurecht begründete der Antragsteller. Da das gesamte Grundstück rund 10000 Quadratmeter hat, müssen auch die Hinterliegerflächen berücksichtigt werden. Nach eingehender Diskussion wurde ein Kompromissvorschlag beschlossen der dem Antragsteller nun unterbreitet wird. Der Aufnahme der restlichen Fläche entlang der Mühltaler Straße wurde mit folgenden Auflagen zugestimmt: Um zukünftig die Hinterliegerfläche erschließen zu können soll zwischen dem bisherigem Geltungsbereich und neuer Fläche ein sechs Meter breiter Streifen als Verkehrsfläche festgesetzt werden. Weitere Bauplätze können nur im Rahmen eines Baulandmodells für die restliche Fläche in Frage kommen.

Die Aufwertung von kommunalen Grünflächen zu Blühflächen steht seit einigen Jahren auf der Agenda der Gemeinde und ist im Gemeindeentwicklungskonzept sowie beim Arbeitskreis Dorfverschönerung ein wichtiger Punkt, so der Bürgermeister Das mögliche Leader-Kooperationsprojekt beinhaltet einen Theorieteil mit Schulungen für Bauhofmitarbeiter und einen Praxisteil. Es sind drei Flächen mit einer Gesamtfläche von 5000 Quadratmetern möglich, die maschinell bearbeitbar sein müssen. Vom Gemeinderat wurden als mögliche Flächen der Platz am Oberzeller Kreuz und die Grünflächen an der Eitensheimer Straße und Ringstraße vorgeschlagen.

Ein beantragtes Bauvorhaben "Neubau eines Wohnhauses mit Garage" am Lohweg liegt im Bebauungsplan "Ortskern Oberzell". Da der Bebauungsplan noch nicht auf die aktuell beschlossenen neuen Festsetzungen geändert ist waren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Die Mindestgröße von Grundstücken für Einzelhäuser ist hier noch bei 800 Quadratmeter, die Größe des Baugrundstücks beträgt 586 Quadratmeter. Auf Wohngebäuden und Garagen sind bisher nur neigungsgleiche Satteldächer zulässig, die Bauherren planen eine Garage mit Flachdach wie es im Geltungsbereich schon mehrfach genehmigt wurde. Aufschüttungen sind nur bis 50 Zentimeter zulässig. Aufgrund der geringen Kanaltiefe ist eine Aufschüttung bis zu 85 Zentimeter notwendig, um die Frosttiefe für den Kanal sicherzustellen. Das natürliche Gelände an den Grundstücksgrenzen bleibt gemäß dem Eingabeplan unverändert.