Wettstetten
Nachverdichtung - ein heikles Thema

Wettstettener Gemeinderat beschäftigt sich mit Bebauungsplänen - Geschossflächenzahl bleibt unverändert

01.10.2021 | Stand 23.09.2023, 21:05 Uhr
Diese Baustelle mitten Wettstetten zieht sich länger hin als geplant. −Foto: Gülich

Wettstetten - Welche Komplikationen und schwierigen Fragen das gerade höchst aktuelle Thema Nachverdichtung im praktischen Gemeindealltag aufwirft, erlebten die Wettstettener Gemeinderäte in ihrer Sitzung am Donnerstagabend.

Im Rahmen der Überarbeitung der Bebauungspläne der Gemeinde war vorgesehen, bei den Entwürfen "Wettstetten Süd" und "Süd F+G" (die künftig als Muster für die restlichen Bebauungspläne des Ortes dienen sollen) die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 auf 0,6 zu erhöhen, um den Bürgern mehr Möglichkeiten und Freiheiten beim Bau beziehungsweise nachträglichem Ausbau zu geben. Das hätte allerdings zur Folge, dass die Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser nachzuzahlen wären - bei einem 1000 Quadratmetergrundstück, das Bürgermeister Gerd Risch (FW) als Beispiel heranzog, eine nicht unerhebliche Summe von rund 450 Euro für Wasser und 1160 Euro für Abwasser.

Eine Möglichkeit, zumindest den Wasseranteil zu umgehen (die Abrechnung des Abwassers erfolgt direkt über den Abwasserzweckverband), wäre die Änderung der Herstellungsbeitragssatzung der Gemeinde. "Dort könnten wir verankern, dass wir ab sofort nur nach tatsächlichem Bestand abrechnen und nicht nach der zulässigen GFZ", erläuterte Risch. Das verhindere, dass Bürger zahlen müssten, obwohl sie gar keine Umbauten vorhätten, bedeute allerdings auch viel mehr Aufwand für die Gemeinde und benachteilige diejenigen, die ihre Herstellungsbeiträge bisher nach zulässiger GFZ bezahlt hätten. "Und der weitaus größere Kostenfaktor für das Abwasser bliebe eh unberührt", gab Risch zu bedenken. Allerdings würde die Gemeinde auch "mit einem Federstreich dafür sorgen, dass die Grundstücke mehr wert sind, da stärker bebaubar".

Der Rathauschef fasste zusammen: "Das ist ein politisch heikles Thema, um das sich die meisten Gemeinden vermutlich gerne drücken würden. " Er sei zwar wie die Gemeinderäte für eine GFZ-Erhöhung - "aber die andere Seite müssen wir halt auch im Blick haben".

Um in der Oktobersitzung erst einmal eine eventuelle Änderung der Herstellungsbeitragssatzung in Angriff zu nehmen, gingen die Bebauungspläne (bei einer Gegenstimme) mit einer unveränderten GFZ von 0,5 in die erste Auslegung. Zwei private Anträge auf Befreiung wegen Überschreitung der GFZ wurden aus diesem Grund abgelehnt. Eine Voranfrage zur Möglichkeit einer Vergrößerung der Baufenster im Gebiet Feuergalgen I ebenfalls, zumal eine Änderung dieses Bebauungsplans laut Bürgermeister Risch "vorläufig gar nicht auf der Agenda steht". Parallel wolle er versuchen, beim Abwasserzweckverband Mehrheiten für eine Änderung von dessen Abrechnungssystem zu finden, kündigte Risch an.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Beim Hummelfeld" für das neue Seniorenzentrum erfolgte ein neuerlicher Billigungsbeschluss, weil sich gegenüber der Entscheidung vom 29. Juli einige redaktionelle Änderungen und kleine Verschiebungen hinsichtlich der Kubatur ergeben hatten. Parallel zum noch laufenden Aufstellungsverfahren hat die Baufirma Erl einen Bauantrag für das Pflegeheim-Gebäude eingereicht, da es sich bei diesem Gebäude um einen Sonderbau handele und viele Fachstellen zu beteiligen seien. So könne schnellstmöglich mit dem Bau begonnen werden, erläuterte der Rathauschef. Der Gemeinderat beschloss mit jeweils 13:6 Stimmen sowohl die Aufstellung des Bebauungsplans mit den eingefügten Änderungen als auch die Genehmigung des Bauantrags. Die BWG-Fraktion stimmte in beiden Fällen geschlossen dagegen.

DK

Anne Gülich