Eitensheim
Nachverdichtung durch neues Baugesetz?

"Kein Schuss aus der Hüfte": Eitensheimer Gemeinderat will Folgen eingehend beraten

26.01.2021 | Stand 23.09.2023, 16:37 Uhr
Christina Zangerle
Soll in Eitensheim nachverdichtet werden? Dies könnte über das neue "Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus" geregelt werden. −Foto: Zangerle

Eitensheim - Das "Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus", das bereits ab dem 1. Februar in Bayern in Kraft tritt, beschäftigte den Gemeinderat von Eitensheim. Bürgermeister Manfred Diepold (CSU) erklärte die wesentlichen Neuerungen, die dieses neue Gesetz mit sich bringt.

"Aus planungsrechtlicher Sicht ist es im Wesentlichen die Neufassung der Abstandsflächen von Gebäuden." Dadurch werde eine Nachverdichtung erleichtert und eine höhere Nutzungsdichte gefördert, so Diepold. Der Mindestabstand von drei Metern bleibe weiterhin bestehen. Für die Gemeinde heiße dies konkret, dass man Gebäude, die länger als 16 Meter sind, näher an die Baugrenzen heranrücken dürfe als bisher, so Diepold.

Architektin Sandra Urbaniak, die die Gemeinde bei diversen Projekten unterstützt und derzeit die Bebauungspläne für den Ortskern erstellt, ergänzte, dass das neue Gesetz definitiv Auswirkungen haben werde. Auf allen vier Seiten könnten und würden definitiv die Abstände gekürzt werden. "Folglich wird dichter bebaut werden, nicht nur bei großen Gebäuden, sondern auch bei "normalen" Häusern.

Diepold erklärte die Möglichkeit eines Satzungserlasses, um das alte Abstandsrecht wiederherzustellen. Dieser müsste jedoch noch im Januar getroffen werden. Er wolle sich ein Meinungsbild zu diesem Thema verschaffen, denn trotz der Auswirkungen sei die Nachverdichtung erleichtert und gewollt. Urbaniak erläuterte kurz die beiden Handlungsmöglichkeiten. Demzufolge könne das Gesetz ab dem 1. Februar in Kraft treten, sollte die Kommune im Nachhinein Änderungen vornehmen, stünde die Entschädigung im Raum. Beließe man es hingegen durch entsprechende Beschlussfassung bei der bisherigen Satzung, könne man in Ruhe überlegen, in welchen Gebieten die neue Satzung gelten solle.

Sven John (SPD) erachtete es als sinnvoll, erneut das Thema beziehungsweise die Fälle, bei denen es zutreffen könnte, zu diskutieren. Andreas Rabl (FW) sah die "Gefahr", dass Bauwerber Abänderungen fordern würden, sollte per Satzung die alte Regelung beibehalten werden. Er sprach sich deshalb dafür aus, die neue anzunehmen. "Der Bürger hat mehr Spielraum und Gestaltungsmöglichkeiten", meinte Rabl zunächst. Bürgermeister Diepold erinnerte in dem Zuge, dass auch der Nachbar dies stets dulden müsse: "Es gibt immer zwei Seiten, einmal ist man Bauherr, ein andermal hingegen auch Nachbar." Nach dieser Sachdarstellung befand auch Andreas Rabl ein erneutes Zusammensetzen als sinnvoll, da jede Entscheidung jetzt "aus dem Bauch heraus" getroffen werde.

Thomas Obermeier (SPD) beteuerte, dass es nicht darum gehe, die Nachverdichtung zu verhindern, aber es solle auch "kein Schuss aus der Hüfte" sein. Das Gremium sprach sich folglich dafür aus, sich an einem neuen Termin tiefergehend mit dem Thema auseinanderzusetzen.

DK


Christina Zangerle