Eichstätt
Nachbesserungen gefordert

Verantwortliche für Kindertagesstätten sehen viele offene Fragen

18.05.2012 | Stand 03.12.2020, 1:28 Uhr

Eichstätt/Beilngries (DK) Mit der Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes haben sich Verantwortliche der katholischen Kindertagesstätten im Bistum Eichstätt auseinandergesetzt. Hier seien noch viele Fragen offen, wurde betont.

Zu der Veranstaltung auf Schloss Hirschberg bei Beilngries waren auf Einladung des Caritasreferats über 200 Trägervertreter und Leiterinnen der Einrichtungen gefolgt. Zu den vorgesehenen gesetzlichen Neuerungen ab September erklärte Referatsleiterin Edith Schmitz, dass sie aus Sicht bayerischer Diözesen und katholischer Verbände „noch viele Wünsche offen lassen“.

Nach ihren Worten überzeugt aus Sicht katholischer Träger am Entwurf lediglich, dass die Gastkinderregelung abgeschafft und die Landkindergartenregelung verbessert werden sollen. Die Gastkinderregelung sieht vor: Wenn Kinder eine Einrichtung besuchen, die nicht in ihrer Aufenthaltsgemeinde liegt, hat diese Gemeinde den diese Kinder betreffenden Anteil der Förderung zu tragen, wenn sie selbst nicht über genügend Plätze verfügt.

Die Caritas-Referatsleiterin begrüßte die Abschaffung dieser Regelung, „da sie eine Verwaltungsvereinfachung darstellt und dem Wunsch- und Wahlrecht von Eltern entspricht“. Begrüßenswert sei zudem, dass Landkindergärten mit wenigen Kindern in Zukunft finanziell besser gefördert werden sollen. Um deren Existenz zu sichern, ist vorgesehen, dass sie nicht mehr nur für 22 Kinder, sondern für 25 abrechnen können, obwohl sie in Wirklichkeit wesentlich weniger Buben und Mädchen betreuen.

Eine geplante Absenkung des Anstellungsschlüssels von derzeit einer pädagogischen Fachkraft für rechnerisch 11,5 Kinder auf elf Kinder stellt die katholischen Diözesen und Verbände jedoch nicht voll zufrieden. „Ein Anstellungsschlüssel von eins zu zehn ist auf der Grundlage fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse im Hinblick auf die Qualitätsforderungen absolut erforderlich, wie dies bereits früher von uns vorgetragen wurde“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Diözesen, Caritas und des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen in Bayern, auf die Schmitz verwies.

Andererseits fordern diese aber auch, dass es aufgrund des derzeitigen akuten Personalmangels nicht zu Förderkürzungen für Einrichtungen kommen dürfe, die ein besseres Betreuungsverhältnis kurzfristig nicht einhalten. „Eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels muss daher zwingend mit einer verbesserten finanziellen Leistung durch die öffentliche Hand verbunden sein“, verlangen die Diözesen und Verbände.

Hinsichtlich einer besseren Teilhabe von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten stellten die katholischen Träger in der Versammlung auf Schloss Hirschberg fest, dass der Gesetzesentwurf zwar Inklusion fordere, „jedoch keine expliziten finanziellen oder personellen Rahmenbedingungen dafür“ aufstelle.

Verbesserungen fordern sie zum Beispiel bei der Regelung, dass „nebeneinander vorhandene Gewichtungsfaktoren addiert werden und sich nicht gegenseitig ausschließen“. Das hieße zum Beispiel, dass für ein behindertes Kind mit Migrationshintergrund sowohl die Problematik „Behinderung“ als auch „andere Herkunft“ berücksichtigt würde – und nicht nur eine von beiden.