Nassenfels
Nachbesserung "Am Hertl II"

Rat erkennt Probleme für Bauherrn Nassenfelser Bürgermeister dankt

27.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:52 Uhr

Nassenfels (EK) In der letzten Marktratssitzung 2016 beschlossen die Räte der Marktgemeinde Nassenfels, dass der neue Bebauungsplan "Am Hertl II" für die Ortschaft Zell an der Speck nochmals angepasst werden soll. Hierzu wurde die Tagesordnung extra um einen Punkt erweitert.

Ursache dieser Änderung war der erste eingereichte Bauplan. Dieser kam von Ramona Bayer, die mehrere Befreiungen wegen Überschreitungen der maximalen Trauf- beziehungsweise Mauerhöhen benötigt hätte. Diese kommen zustande, weil das gesamte Baugebiet ein deutliches Nord-Südgefälle aufweist. Die bereits errichteten Straßen mit Ost-West-Ausrichtung sind somit auf der Nordseite vom Gelände um etwa 50 Zentimeter abgetragen und auf der Südseite um diese Höhe aufgeschüttet worden. Genau an diesen sieben "Süderschließungs-Bauplätzen" ergibt sich nun die Problematik, dass das Grundstück bereits einen halben Meter über dem natürlichen Boden liegt. Genau dieser ist - nach der bisherigen Vorgabe - jedoch Ausgangslage für die maximale Gebäudehöhe. Soll nun ebenerdig in die Garage gefahren werden, darf diese aber trotzdem nicht höher als die Vorgabe sein.

Diesen Missstand sahen die Räte ein und beauftragten den Bürgermeister die erforderlichen Schritte einzuleiten, also den Text des Bebauungsplans so zu ändern, dass der Bezugspunkt für die mittlere Wandhöhe der Garage auf die nördliche Straßenoberkante, nicht wie bisher den natürlichen Boden, geändert wird. Mit dieser Änderung entfällt somit die Befreiung für den Bauantrag von Ramona Bayer.

Die zweite Befreiung wäre erforderlich für die vorgesehene Traufhöhe des Wohngebäudes. Da logischerweise auch das Bauwerk im Hang steht, würde nach bisherigen Planungen diese bei etwa acht Metern liegen, obwohl höchstens sieben genehmigungsfrei möglich sind. In Vorgesprächen mit dem Landratsamt wurde deutlich gemacht, dass eine Überschreitung in diesem Maße wenig Aussicht auf Genehmigung hat. Auch die Räte sahen dies skeptisch, trotzdem wird den Bauherren der sieben betroffenen Parzellen entgegengekommen, indem die Beschränkung von sieben Metern um 50 Zentimeter nach oben angehoben wird. Auf eine Anpassung des Bezugspunkts ebenfalls auf die nördliche Straßenoberkante wurde bewusst verzichtet, da hierdurch enorm wuchtige Häuser entstehen könnten.

Die erforderlichen Änderungen sowohl im Bebauungsplan als auch in Bayers Bauantrag waren die Ursache, dass die Markträte den Antrag einstimmig ablehnten.

Da dies die einzigen beiden Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der letzten Sitzung im Jahr 2016 waren, bedankte sich Bürgermeister Thomas Hollinger bei seinen Markträten für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden arbeitsreichen Jahr und gab einen kurzen Ausblick auf die zahlreichen Herausforderungen des Jahres 2017. So werden unter anderem die erforderliche Bauhofsanierung, ein eventuell neues Baugebiet in Nassenfels, die Machbarkeitsstudie für eine Kläranlage beziehungsweise die Kläranlage selbst sich in mehreren Tagesordnungspunkten wiederfinden.