Wolnzach
Nachbarin reicht Klage ein

Auseinandersetzung um Volksfestlärm geht in die nächste Runde - Bürgermeister nicht überrascht

16.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:48 Uhr
Im Gegenteil: "Mittlerweile ist fast so etwas wie ein Strickmuster erkennbar." Denn auch im Juli, als der Umweltausschuss im Landtag mit einstimmigem Votum das vom Markt vorgelegte Lärmschutzkonzept zum Erhalt des Volksfestes einstimmig abgesegnet hatte, folgte die Ernüchterung am Tag danach - übrigens auch einem Freitag: Schriftlich kündigte die Nachbarin an, Klage zur Fristwahrung gegen die vom Landratsamt genehmigte Schallschutzeinrichtung einzureichen. Dass die Unterlassungsklage als nächster Schritt gerade jetzt kommt, wo am Dienstagabend im Bauausschuss die Weichen zur Umsetzung eben dieses Lärmschutzkonzeptes gestellt werden sollen, das spricht in den Augen des Rathauschefs für sich: "Jetzt geht die Nachbarin also genau gegen das vor, was sie eigentlich schützen soll. Das ist komplett unverständlich." Zwar habe sie ihrer E-Mail ein erklärendes Schreiben beigefügt und darin auch zum Ausdruck gebracht, dass sie auf Anraten ihres Anwalts handle. Der Inhalt dieser Stellungnahme allerdings solle nicht an die Medien weitergeleitet werden, bat die Anwohnerin den Bürgermeister zunächst. Auf mehrfache Anfrage unserer Zeitung allerdings stellte sie ihre Begründung dann doch noch zur Verfügung. Darin beteuert sie, es sei immer ihre Absicht gewesen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auch durch das Einreichen ihrer Petition vor vier Jahren habe sie auf eine "einvernehmliche außergerichtliche Lösung" gehofft. Allerdings sei das jetzt als Ergebnis vorgelegte Lärmschutzkonzept nicht am Runden Tisch mit ihr erzielt worden, "sondern ohne irgendeine Beteiligung meiner Person". Sie sei nicht informiert worden, wirft sie der Gemeinde vor, es habe keine verbindlichen Zusagen ihr gegenüber gegeben und auch keine nachvollziehbaren Informationen. Daher fehle ihr "jegliches Vertrauen". Die Folge ist bekannt: "So werde ich wohl nur über die jetzt eingereichte Unterlassungsklage erreichen können, dass man sich in Wolnzach an gemachte Zusagen halten wird." Die mittlerweile seit 1973 andauernden Auseinandersetzungen - hauptsächlich wegen des geringen Grenzabstandes zwischen Halle und ihrem Wohnhaus seien "sehr ermüdend", Versprechen seien nicht eingehalten worden, das Nicht-Umsetzen eines 1980 gefassten Gemeinderatsbeschlusses auf ein nur noch übergangsweises Abhalten des Volksfestes am angestammten Platz sei schon für ihren Vater "ein herber Vertrauensbruch" gewesen. Bürgermeister Jens Machold spielt den Ball zurück, spricht seinerseits von zahlreichen Gesprächsangeboten, die seitens der Anwohnerin nicht angenommen wurden, von Gesprächsrunden, an denen sie nicht teilgenommen habe. Steht damit das Volksfest - heuer ausgerechnet das 70. - auf der Kippe - obwohl nach der eindeutigen Entscheidung des Landtages zur Petition der Nachbarin und der Gegenpetition des Marktes alles geklärt schien? Zur Erinnerung: Auch Landtagsabgeordneter Karl Straub (CSU) sprach damals davon, dass "die Petitionen positiv erledigt" seien. Und der Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, Christian Magerl (Grüne), hatte gehofft, einen einvernehmlichen Weg gefunden zu haben: "Ich würde es sehr bedauern, wenn eine Klage die Umsetzung des Konzeptes behindern würde", hatte er im Juli nach der Landtagsentscheidung, gesagt. Auch Landrat Martin Wolf (CSU) sprach noch im Januar in Sachen Volksfest mit der Anwohnerin. Den Inhalt des Gespräches fasst das Landratsamt so zusammen: "Sowohl Herr Landrat als auch die mit der Angelegenheit befassten Beschäftigten des Landratsamtes versuchen, die Gesprächslinien so zu organisieren, dass die Vorgaben des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtages erfüllt werden können." Das war am Donnerstag. Am Freitag kam dann die Klage. Wie genau die Begründung lautet, das sei ihm nicht bekannt, so Machold: Die Klagebegründung werde vom Verwaltungsgericht zugestellt und geprüft, danach die Klageerwiderung durch den Anwalt des Marktes Wolnzach formuliert. Soweit das juristische Prozedere. Was das für das Volksfest bedeutet, das stehe noch in den Sternen, sagt der Rathauschef. Denn erstens könne er nichts über die zeitlichen Abläufe sagen, zweitens seien auch Prognosen über den Verlauf der Verhandlung schwierig. "Zwar haben wir gute Karten", so Machold. Das einstimmige Votum zu den Petitionen, die Bewertung des Lärmschutzkonzeptes auch durch übergeordnete Fachbehörden und die bereits erfolgten Maßnahmen zur Lärmminderung seien "eine Bank". Wie ein Richter allerdings entscheiden wird, das könne man nicht vorhersagen: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand." Landtagsabgeordneter Karl Straub (CSU) sieht den Markt "bestmöglich vorbereitet für diesen Fall, der jetzt eingetreten ist." Mit der Klage sei zu rechnen gewesen, er könne dem sogar etwas Positives abgewinnen: "Dann wissen wir endlich, was Sache ist. Für alle Zukunft." −Foto: Rebl, Katrin, Wolnzach

Wolnzach (WZ) Sie hat auch den nächsten Schritt getan: Die Anwohnerin, die bereits per Petition gegen den Volksfestlärm vorging, hat jetzt Unterlassungsklage eingereicht. Das teilte sie Bürgermeister Jens Machold am Freitagmittag mit. Damit werden die Karten zum 70. Wolnzacher Volksfest neu gemischt. Die E-Mail der Volksfestanwohnerin erreichte ihn am Freitag um 10.41 Uhr - und habe ihn nicht überrascht, sagt Bürgermeister Jens Machold (CSU).

Im Gegenteil: "Mittlerweile ist fast so etwas wie ein Strickmuster erkennbar." Denn auch im Juli, als der Umweltausschuss im Landtag mit einstimmigem Votum das vom Markt vorgelegte Lärmschutzkonzept zum Erhalt des Volksfestes einstimmig abgesegnet hatte, folgte die Ernüchterung am Tag danach - übrigens auch einem Freitag: Schriftlich kündigte die Nachbarin an, Klage zur Fristwahrung gegen die vom Landratsamt genehmigte Schallschutzeinrichtung einzureichen.

Dass die Unterlassungsklage als nächster Schritt gerade jetzt kommt, wo am Dienstagabend im Bauausschuss die Weichen zur Umsetzung eben dieses Lärmschutzkonzeptes gestellt werden sollen, das spricht in den Augen des Rathauschefs für sich: "Jetzt geht die Nachbarin also genau gegen das vor, was sie eigentlich schützen soll. Das ist komplett unverständlich." Zwar habe sie ihrer E-Mail ein erklärendes Schreiben beigefügt und darin auch zum Ausdruck gebracht, dass sie auf Anraten ihres Anwalts handle. Der Inhalt dieser Stellungnahme allerdings solle nicht an die Medien weitergeleitet werden, bat die Anwohnerin den Bürgermeister zunächst.

Auf mehrfache Anfrage unserer Zeitung allerdings stellte sie ihre Begründung dann doch noch zur Verfügung. Darin beteuert sie, es sei immer ihre Absicht gewesen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auch durch das Einreichen ihrer Petition vor vier Jahren habe sie auf eine "einvernehmliche außergerichtliche Lösung" gehofft. Allerdings sei das jetzt als Ergebnis vorgelegte Lärmschutzkonzept nicht am Runden Tisch mit ihr erzielt worden, "sondern ohne irgendeine Beteiligung meiner Person". Sie sei nicht informiert worden, wirft sie der Gemeinde vor, es habe keine verbindlichen Zusagen ihr gegenüber gegeben und auch keine nachvollziehbaren Informationen. Daher fehle ihr "jegliches Vertrauen". Die Folge ist bekannt: "So werde ich wohl nur über die jetzt eingereichte Unterlassungsklage erreichen können, dass man sich in Wolnzach an gemachte Zusagen halten wird." Die mittlerweile seit 1973 andauernden Auseinandersetzungen - hauptsächlich wegen des geringen Grenzabstandes zwischen Halle und ihrem Wohnhaus seien "sehr ermüdend", Versprechen seien nicht eingehalten worden, das Nicht-Umsetzen eines 1980 gefassten Gemeinderatsbeschlusses auf ein nur noch übergangsweises Abhalten des Volksfestes am angestammten Platz sei schon für ihren Vater "ein herber Vertrauensbruch" gewesen.

Bürgermeister Jens Machold spielt den Ball zurück, spricht seinerseits von zahlreichen Gesprächsangeboten, die seitens der Anwohnerin nicht angenommen wurden, von Gesprächsrunden, an denen sie nicht teilgenommen habe.

Steht damit das Volksfest - heuer ausgerechnet das 70. - auf der Kippe - obwohl nach der eindeutigen Entscheidung des Landtages zur Petition der Nachbarin und der Gegenpetition des Marktes alles geklärt schien? Zur Erinnerung: Auch Landtagsabgeordneter Karl Straub (CSU) sprach damals davon, dass "die Petitionen positiv erledigt" seien. Und der Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, Christian Magerl (Grüne), hatte gehofft, einen einvernehmlichen Weg gefunden zu haben: "Ich würde es sehr bedauern, wenn eine Klage die Umsetzung des Konzeptes behindern würde", hatte er im Juli nach der Landtagsentscheidung, gesagt. Auch Landrat Martin Wolf (CSU) sprach noch im Januar in Sachen Volksfest mit der Anwohnerin. Den Inhalt des Gespräches fasst das Landratsamt so zusammen: "Sowohl Herr Landrat als auch die mit der Angelegenheit befassten Beschäftigten des Landratsamtes versuchen, die Gesprächslinien so zu organisieren, dass die Vorgaben des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtages erfüllt werden können."

Das war am Donnerstag. Am Freitag kam dann die Klage. Wie genau die Begründung lautet, das sei ihm nicht bekannt, so Machold: Die Klagebegründung werde vom Verwaltungsgericht zugestellt und geprüft, danach die Klageerwiderung durch den Anwalt des Marktes Wolnzach formuliert. Soweit das juristische Prozedere. Was das für das Volksfest bedeutet, das stehe noch in den Sternen, sagt der Rathauschef. Denn erstens könne er nichts über die zeitlichen Abläufe sagen, zweitens seien auch Prognosen über den Verlauf der Verhandlung schwierig. "Zwar haben wir gute Karten", so Machold. Das einstimmige Votum zu den Petitionen, die Bewertung des Lärmschutzkonzeptes auch durch übergeordnete Fachbehörden und die bereits erfolgten Maßnahmen zur Lärmminderung seien "eine Bank". Wie ein Richter allerdings entscheiden wird, das könne man nicht vorhersagen: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand." Landtagsabgeordneter Karl Straub (CSU) sieht den Markt "bestmöglich vorbereitet für diesen Fall, der jetzt eingetreten ist." Mit der Klage sei zu rechnen gewesen, er könne dem sogar etwas Positives abgewinnen: "Dann wissen wir endlich, was Sache ist. Für alle Zukunft."

Kommentar von Karin Trouboukis

Jetzt ist es passiert. Die Nachbarin hat nicht nur einen Fuß in die Tür gestellt, sondern lässt ihrer Klage zur Fristwahrung eine Unterlassungsklage folgen. Wogegen genau sie klagt, das ist noch nicht bekannt, weil die Begründung noch nicht vorliegt. Für die breite Öffentlichkeit allerdings – unserer Zeitung liegen Stellungnahmen des Großteils aller direkten Volksfestanwohner von Herrnstraße und Hopfenstraße vor – reicht alleine schon aus, dass sie das jetzt wirklich getan hat. Schaut man sich den Verlauf der Geschichte an – und die geht ja bekanntlich weit zurück in die Vergangenheit – so ist die Klageeinreichung aus ihrer Sicht zwar die logische und vielleicht sogar notwendige Konsequenz ihres Handelns. Gerade ob der doch sehr eindeutigen Entscheidung des Umweltausschusses im Landtag und der positiven Beurteilungen der Fachbehörden zum vorgelegten Lärmschutzkonzept des Marktes aber drängt sich doch mehr und mehr der Eindruck auf, dass es aus Sicht der Nachbarin tatsächlich nur eine wirkliche Lösung des Problems gäbe: nämlich eine Verlegung des Wolnzacher Volksfestes, ganz weit weg von ihrem Wohnhaus. Auf die Erleichterung nach der positiven Entscheidung des Umweltausschusses folgt nun die Ernüchterung: Es ist doch noch nicht ausgestanden. Das Zittern um das Wolnzacher Volksfest an diesem – übrigens auch von Isek-Fachplanerin Barbara Hummel sehr positiv bewerteten – Standort geht weiter.