Ansbach
Nach „Reichsbürger“-Mord: Polizist will zurück in Dienst

18.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:03 Uhr
Ein vom Dienst suspendierter und angeklagter Hauptkommissar (l.) unterhält sich im Amtsgericht mit einem Polizisten. −Foto: Daniel Karmann

Er habe den „Reichsbürger“ von Georgensgmünd gekannt und gewusst, wie gefährlich der 50-Jährige ist. Trotzdem habe er seine Kollegen nicht gewarnt: So lautete der Vorwurf gegen einen Polizisten. Der 52-Jährige widerspricht - und sieht sich selbst als Opfer.

Nach den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten in Georgensgmünd wurde er vom Dienst suspendiert - nun kämpft ein Hauptkommissar um seinen Ruf. Er wolle in den Polizeidienst zurückkehren, sagte der 52-Jährige am Mittwoch am Rande eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht in Ansbach. Und er verwahrte sich gegen den Vorwurf, von der Gefährlichkeit des „Reichsbürgers“ Wolfgang P. gewusst zu haben. Sonst hätte er seine Kollegen gewarnt, sagte er.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 52-Jährigen ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen angeklagt. Der Beamte hatte privat Kontakt zu P. gehabt. Nach Ansicht der Anklagebehörde wusste er dadurch, dass der 50-Jährige eine Waffe besitzt. Landgericht und Oberlandesgericht in Nürnberg sahen jedoch keinen ausreichenden Tatverdacht gegen den Hauptkommissar und ließen die Anklagepunkte nicht zur Verhandlung zu.

Der 52-Jährige betonte nun, er habe „keinerlei Hinweise gehabt, dass der (Reichsbürger) dermaßen überziehen wird“. Sonst hätte er es „selbstverständlich weitergegeben“. „Ich bin Galaxien von den Reichsbürgern entfernt“, sagte der Polizist. P. hatte im Oktober 2016 auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde dabei getötet, zwei weitere verletzt.

Der Hauptkommissar sagte, P. sei ihm als Vermögensberater empfohlen worden, und so sei er einmal bei einem Vortrag von ihm gewesen. Gechattet habe er mit dem 50-Jährigen nie. Der Beamte beklagte, er sei vorverurteilt worden. In den 20 Monaten, in denen er suspendiert sei, sei sein ganzes Leben zerstört worden. „Ich kämpfe weiter um meine Rehabilitation“, sagte er. Sein Anwalt Reinhard Debernitz ergänzte, durch das Verfahren in Ansbach seien die Chancen seines Mandanten gestiegen, in seinen Job zurückzukommen.

Der Hauptkommissar musste sich am Mittwoch wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten. Er hatte eine Pistole, die er privat besaß, samt 150 Schuss Munition im Keller liegen, und nicht - wie vorgeschrieben - sicher in einem Waffenschrank aufbewahrt. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Der 52-Jährige muss allerdings eine Geldauflage von 1500 Euro bezahlen.

Bei dem Einsatz in Georgensgmünd hatten die Waffen von P. beschlagnahmt werden sollen, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den „Reichsbürger“ im Oktober 2017 wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. Die sogenannten „Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik als Staat ab.

dpa