Neuburg
Mutmaßlicher Todesfahrer wehrt sich

Prozess um Unfallflucht bei Rohrbach: Angeklagter präsentiert eigene Version des Geschehens

26.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:56 Uhr

 

Neuburg (DK) Am ersten Prozesstag um die tödliche Unfallflucht bei Rohrbach (Landkreis Pfaffenhofen) hat gestern der Angeklagte eine Erklärung abgegeben: Vor dem Neuburger Schöffengericht räumte er zwar ein, einen Schlag bemerkt zu haben. Er habe aber gedacht, lediglich ein Baustellenschild angefahren zu haben.

Mit Spannung wurde die Aussage des 50-jährigen Angeklagten Peter M. (Name geändert) erwartet. Staatsanwältin Birgit Piechulla warf dem Kraftfahrer aus dem Raum München fahrlässige Tötung mit Entfernen vom Unfallort vor. Am frühen Nachmittag des 17. Dezember 2013 soll er zwischen Geisenfeld und Pfaffenhofen bei Rohrbach einen Fußgänger mit dem Lkw erfasst haben. Das Opfer wurde laut Anklageschrift in den Graben geschleudert und starb noch an der Unfallstelle. Peter M. fuhr einfach weiter.

Bruchstücke des Außenspiegels am Unfallort brachten die Ermittler auf seine Spur. Mehr als 2000 Fahrzeuge wurden bundesweit überprüft, ehe man die Suche auf einige wenige Laster beschränken konnte. Auf dem Parkplatz einer Spedition bei München klickten dann die Handschellen. Der Verdächtige blieb auch gestern bei seiner Version. Über seinen Verteidiger Martin Kämpf ließ er eine Erklärung verlesen. Er habe an jenem Dezembertag – geblendet von der Sonne – bei Tempo 80 plötzlich „einen Schlag, einen Knall an der Beifahrerseite bemerkt“. Der Seitenspiegel sei eingeklappt. Beim Blick in den linken Rückspiegel habe er hinter sich nichts Auffälliges gesehen. „Er hat dann nach vorne geschaut und in der Nähe ein Baustellenschild bemerkt. Daraufhin hat er gedacht, dass er ein Baustellenschild angefahren hat“, sagte der Rechtsanwalt. Sein Mandant habe dem Knall deshalb keine größere Bedeutung zugemessen. „Sonst hatte er sich bei der Fahrt nichts vorzuwerfen, er war weder zu schnell, noch hätte er sonst einen Grund gehabt, etwas zu verschleiern.“

Die Vorsitzende Richterin Celina Nappenbach hakte nach. „Die Schäden waren nicht unerheblich. Ist es Ihnen nicht komisch vorgekommen, dass ein vermeintliches Baustellenschild solche Schäden verursachen sollte“ Peter M. antwortete wortkarg: „Wenn man da mit 80 dagegen knallt, nicht.“ Er sei seit 25 Jahren Berufskraftfahrer. „Ich habe das öfters erlebt, dass mal ein Schild oder Ast den Spiegel einklappt.“

Die weitere Fahrt können die Ermittler der Polizei anhand des Fahrtenschreibers rekonstruieren. Wenige Kilometer nach dem Unfall hielt Peter M. an einem Parkplatz. Dort hat er laut eigener Aussage die Schäden inspiziert, den Spiegel wieder gerichtet, die gesplitterten Teile ins Gebüsch geworfen, die Halterung abgewischt. „Ich hab’ schon auch gedacht, ob es ein Wild war, was aber nicht infrage kam, weil die Schäden auf dieser Höhe waren“, räumte der Angeklagte ein. Auch als er Tage später von seiner früheren Chefin von einem Unfall bei Rohrbach erfuhr, habe er keinen Verdacht geschöpft. Er habe noch am Parkplatz versucht, seinen Chef telefonisch über die Schäden zu informieren, aber niemanden erreicht. Doch zeigt eine Analyse der Telefondaten keine Anrufversuche.

Indizien wie diese rücken nun in den Vordergrund. Mehrere Polizisten berichteten gestern von den Ermittlungen. Danach besteht keinerlei Zweifel, dass der Fußgänger von jenem Laster getötet wurde, und dass Peter M. am Steuer saß. Die Kernfrage lautet nur: Hat er gemerkt, dass er einen Menschen totgefahren hat? Der Prozess wird am 10. Dezember fortgesetzt.