Hof
Mutmaßlicher Brandstifter widerruft Geständnis vor Gericht

27.08.2019 | Stand 02.12.2020, 13:12 Uhr
Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. −Foto: Arne Dedert/Archiv

Vor Prozessbeginn schien alles klar: Der Angeklagte hatte gestanden. Doch nun will er mit der Brandserie in Marktredwitz plötzlich nichts mehr zu tun haben.

Eigentlich hatte der Angeklagte schon zugegeben, wahllos mehrere Gebäude in Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) angezündet zu haben - zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Hof widerrief er aber seine Aussage. „Mit der Brandstiftung hab' ich nichts zu tun“, sagte der 38-Jährige am Dienstag. Das Geständnis habe er „überschnell, übereifrig“ gemacht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten schwere Brandstiftung und versuchten Mord in mehreren Fällen vor. Laut Anklage soll der Mann im Frühjahr 2018 versucht haben, acht Wohngebäude in Brand zu setzen. Dabei soll er in Kauf genommen haben, dass schlafende Bewohner bei dem Feuer ums Leben kommen könnten. Nur durch Zufall hätten die Bewohner die Flammen rechtzeitig entdeckt, betonte der Staatsanwalt.

Neun Mal ist in der Anklageschrift von „Zufall“ die Rede: Ein Bewohner musste aufs Klo und entdeckte die Flammen, eine Zeitungsausträgerin warnte die Bewohner oder das Feuer ging zufällig von allein aus. So entstand nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur ein Sachschaden von mehr als einer halben Million Euro.

Noch bei der Tatortbegehung soll der Angeklagte die Polizei von sich aus auf eine weitere Brandstelle hingewiesen haben. „Die hatten wir gar nicht auf dem Schirm“, sagte ein Polizist aus. „Das ist Täterwissen.“ Doch vor Gericht bestritt der Angeklagte nun alles.

Ob er sich das damals nur ausgedacht habe, wollte der Richter von ihm wissen. „Ja, ich schaue viele Tatort-Filme an“, behauptete der 38-Jährige. Selbst ein in der Nähe der Tatorte gefundenes T-Shirt mit einem Brandloch und seinen DNA-Spuren soll ihm nach eigenen Angaben zufällig aus dem Rucksack gefallen sein, als er dort Brotzeit machte.

Nur das Speichern von kinderpornografischen Aufnahmen auf seinem Smartphone und zwei Tablets gab er zu. Elf Verhandlungstermine sind noch angesetzt, um das Motiv und die Schuldfrage zu klären. Entscheidend wird dabei auch die Intelligenzminderung des Angeklagten sein. Das Urteil soll voraussichtlich Ende September fallen.

dpa