Ingolstadt
Mutmaßliche Kindsmörderin legt Revision ein

19-Jährige wurde vom Landgericht wegen Tötung des halbjährigen Sohns zu Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt

01.03.2019 | Stand 02.12.2020, 14:31 Uhr

Ingolstadt (reh) Die große Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts hatte letztlich "keinerlei Zweifel", dass die zur Tatzeit erst 17 Jahre alte Frau den sechs Monate alten Sohn "durch Abschneiden der Luftzufuhr" im Juni 2017 bewusst getötet hatte.

Deshalb folgte vor einer Woche auch der Schuldspruch gegen die Angeklagte aus dem Landkreis Eichstätt. Die junge Frau ist fast erwartungsgemäß nicht zufrieden mit dem Urteil der Kammer und hat nun innerhalb der einwöchigen Frist das Rechtsmittel der Revision eingelegt, wie das Landgericht auf DK-Anfrage bestätigt. Der auch für die Ingolstädter Justiz ausgesprochen außergewöhnliche Fall wird nun also den Bundesgerichtshof beschäftigen, der aber nur auf Rechtsfehler prüft und keine eigene Beweisaufnahme unternimmt.

Diese war in dem Indizienprozess in Ingolstadt sehr ausführlich ausgefallen. Wegen des Alters der Beschuldigten war er komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgelaufen. Die heute 19-Jährige machte keinerlei Angaben. Ihr Tatmotiv und der genaue Tathergang blieben deshalb für die Kammer, die aber - wie erwähnt - von der Schuld der Frau völlig überzeugt ist , im Dunkeln. Anhand vieler Zeugen- und Sachverständigenaussagen sowie deren Gutachten wurde letztlich nach Auffassung der Kammer zweifelsfrei geklärt, dass der Tod des Kindes nur gewaltsam herbeigeführt worden sein konnte. Eine natürliche Todesursache könne ausgeschlossen werden. Die Frau ist laut psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Die gegen sie maximal zu verhängende Strafe nach Jugendstrafrecht wären zehn Jahre Gefängnis gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragte neun Jahre, Verteidiger Stefan Roeder einen Freispruch; von einer Revision war somit fast auszugehen.