Berg
Munition gesammelt

Berg im Gau will notfalls vor Gericht klären lassen, ob Biber abgeschossen werden dürfen

14.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:55 Uhr

Ein possierliches Tierchen? Die Berg im Gauer Gemeinderäte sehen eher die Schäden, die der Biber anrichtet. - Foto: Heidemeier

Berg im Gau (SZ) Über immer mehr Ärger mit dem Biber klagen die Berg im Gauer Gemeinderäte. Am liebsten würden sie so manches Exemplar, das über die Stränge schlägt, abschießen lassen. Für dieses Recht würden sie sogar vor Gericht gehen, wenn das Landratsamt die Abschusserlaubnis verweigert.

Festlich geschmückt war am Dienstagabend der Sitzungssaal, es gab Plätzchen, kleine Schokonikoläuse und ein heißes Getränk. So mancher Gemeinderat hätte aber sicherlich auch gerne einen Biberbraten genommen - allein aus Prinzip. Der Nager wütet offenbar an nicht wenigen Stellen des Gemeindegebiets, sorgt für abgelassene Weiher, für Hohlräume unter Feldwegen, in die landwirtschaftliche Maschinen einbrechen können, und stellt sogar eine Gefahr für das Wasserschloss Oberarnbach dar, weil er das Eichenholz der Pfähle, mit denen das Gebäude im Boden verankert ist, anknabbert. Mit diesen und weiteren Argumenten - sozusagen als Munition - will Bürgermeister Helmut Roßkopf beim Landratsamt offiziell eine Abschusserlaubnis beantragen.

Die unerwünschten Gemeindebewohner einfach einzufangen, reiche nicht aus, bringe zudem dank neuer, tierfreundlicher Fallen auch fast gar nichts mehr, weil die Biber offenbar den Trick durchschauen, meinte Roßkopf. Doch eine Abschusserlaubnis sei vom Landratsamt wohl nicht zu bekommen. Die bis 31. März 2017 befristete Fangerlaubnis könne dagegen verlängert werden.

"Ich bin das ganze Jahr schon an der Sache dran", sagte Roßkopf. Vom Landratsamt habe er erfahren, dass aus tierschutzrechtlicher Sicht "erhebliche Bedenken" gegen den Abschuss des Bibers bestünden, weil das Tier, wenn es nur verletzt werde, abtauche und nicht verfolgt werden könne - eine waidgerechte Jagd sei somit nicht möglich. Er habe dann, berichtete Roßkopf weiter, vom Landratsamt Beweise gefordert, dass die derzeit verwendeten Biberfallen auch funktionieren. Diese Beweise habe das Landratsamt nicht liefern können.

"Ich krieg den Ärger von den Bürgern ab", sagte Roßkopf, "aber mir sind die Hände gebunden." Erst während der Kartoffelernte seien die Probleme mit von Bibern unterhöhlten Wegen wieder deutlich geworden: "Ich war selbst an drei Samstagen draußen und habe Löcher zugemacht", berichtete der Bürgermeister, der ja auch Gemeindearbeiter ist, und stellte klar: "Wir als Gemeinde haben die Verkehrssicherungspflicht auf allen Wegen."

Dass der Biber nicht waidgerecht erlegt werden könne, hielt Alexander von Zwehl, selbst Jäger, für ein vorgeschobenes Argument: "Ein Fuchs geht auch in den Bau rein oder ein Dachs - wie willst du den rauskriegen? Mit dem Bagger ausgraben" Und Franz Schoderer berichtete, dass Biber in Ingolstadt sehr wohl geschossen werden dürften - und auch gar nicht so schwer zu jagen seien, weil man sie anlocken könne, indem man ihren Damm aufreiße.

Die Berg im Gauer Gemeinderäte waren sich einig, erneut vom Landratsamt eine Abschusserlaubnis für Biber zu fordern. Sollte dieser Antrag abgelehnt und lediglich der Einsatz von Lebendfallen erlaubt werden, ist das Thema aber noch nicht erledigt: "Wir haben die Möglichkeit, das von einem Verwaltungsgericht klären zu lassen", sagte Bürgermeister Roßkopf. Dass er im Falle einer Ablehnung aus Neuburg diesen Weg beschreiten soll, bestätigte ihm der Gemeinderat ebenfalls einstimmig. Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, konnte Roßkopf nicht sagen, aber: "Dann haben wir ein für alle Mal die Gewissheit, da haben wir das Recht, den Biber abzuschießen, und da haben wir es nicht."