München
München gewinnt gegen Airbnb

Plattform für Wohnungsvermittlung muss Gastgeber offenlegen - Konzern geht wohl in Berufung

13.12.2018 | Stand 23.09.2023, 5:23 Uhr
Patrik Stäbler
Symbolbild Gericht −Foto: dpa

München (DK) Im Kampf gegen illegal vermietete Wohnungen legt sich die Stadt München mit Airbnb an - und entscheidet die erste Runde für sich. So hat ein Gericht geurteilt, dass der Tech-Riese bestimmte Nutzerdaten an die Kommune herausgeben muss.

Wer in der Vorweihnachtszeit einen spontanen Wochenendtrip nach München plant, der findet bei Airbnb noch hunderte Unterkünfte. Die Palette reicht vom kleinen Zimmer in einer Privatwohnung über das "super zentrale Apartment" bis hin zur großzügigen Wohnung mit neun Schlafplätzen. Der Preis: 52, 134 oder 292 Euro. Pro Nacht.

Wer diese Summen hochrechnet, der erkennt schnell, dass die Vermietung von Ferienunterkünften in München ein lukratives Geschäft ist. In manchen Fällen ist es jedoch auch ein illegales Geschäft. Denn ohne gesonderte Genehmigung dürfen Wohnungen entweder nur bis zur Hälfte ihrer Fläche oder maximal acht Wochen im Kalenderjahr an Touristen vermietet werden. Andernfalls handelt es sich um eine Zweckentfremdung. Dieser Begriff war bis vor einigen Jahren bloß Fachleuten bekannt, inzwischen aber treibt das Thema etliche Großstädte um (siehe Kasten).

Auslöser ist der Aufstieg von Internetplattformen wie Airbnb, die es Privatpersonen ermöglichen, ihre Wohnung ohne viel Aufwand an Touristen zu vermieten - und damit deutlich mehr Geld einzustreichen als mit Dauermietern. Die Stadt München etwa, wo Wohnraum so knapp und teuer ist wie nirgendwo sonst in Deutschland, hat eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, die mit Geldbußen von bis zu 500000 Euro droht. Überdies richtete die Stadt ein achtköpfiges Sonderermittlungsteam ein, und seit Anfang dieses Jahres gibt es ein Internetportal, über das Bürger Verdachtsfälle melden können.

Im Kampf gegen Zweckentfremdung schreckt die Landeshauptstadt auch vor großen Gegnern nicht zurück - namentlich die Firma Airbnb, die eigenen Angaben zufolge in 191 Ländern mehr als fünf Millionen Unterkünfte vermittelt. Dieser Tech-Gigant ist von der Kommune aufgefordert worden, die Namen und Adressen jener Nutzer herauszugeben, die eine Ferienwohnung in München länger als acht Wochen im Jahr vermieten. Diese Daten würden es den städtischen Ermittlern erheblich erleichtern, zweckentfremdete Wohnungen ausfindig zu machen. Ihren Bescheid richtete die Stadt dabei an Airbnb in Irland. Denn gemäß eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts ist nur diese Konzernmutter für die Herausgabe von Nutzerdaten verantwortlich - und nicht die deutsche Niederlassung.

Gegen den städtischen Bescheid, der mit einem Zwangsgeld von 300000 Euro droht, hatte die Airbnb Ireland UC Klage eingereicht. Diese ist nun jedoch vom Verwaltungsgericht München abgewiesen worden, was gleich in zweierlei Hinsicht beachtlich ist. Zum einen betonte das Gericht, dass Airbnb die Nutzerdaten herausgeben müsse, obgleich der Konzern bloß als Vermittler von Wohnungen auftrete. Zum anderen habe sich die Firma trotz ihres Sitzes in Irland wegen ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland sehr wohl an nationale Vorschriften halten, so das Gericht.

Hiergegen hatten sich die Anwälte von Airbnb in der Verhandlung vehement gewehrt. Sie beriefen sich dabei auf das sogenannte Herkunftslandprinzip in der EU, wonach deutsches Recht nicht für einen Telemedienanbieter gelte, der im Ausland sitze. Richterin Cornelia Durig-Friedl dagegen betonte: "Wenn das Herkunftsprinzip hier gilt, dann haben wir ein bisschen Wild West. Dann setzt sich jede Firma dorthin, wo es ihr gerade passt."

Vonseiten Airbnb hieß es nach der Urteilsverkündung, man werde nun "weitere Schritte sorgfältig prüfen"; dass der Konzern in Berufung geht, gilt als wahrscheinlich. Bei der Stadt München herrschte dagegen Zufriedenheit. "Es zeigt, dass sich Airbnb nicht aus der Verantwortung ziehen kann", kommentierte Oberbürgermeister Dieter Reiter. "Wir brauchen jede bezahlbare Wohnung für die Münchnerinnen und Münchner. Darum tun wir alles, um Zweckentfremdung zu verhindern."

Patrik Stäbler