München
Mordprozess nach tödlichem Raserunfall in München

08.01.2021 | Stand 16.01.2021, 3:33 Uhr
Ein Schild weist auf das Landgericht in München hin. −Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Ein Autofahrer flieht vor der Polizei, rast in eine Gruppe Jugendlicher, ein 14-Jähriger stirbt. Etwas mehr als ein Jahr nach dem Aufsehen erregenden tödlichen Raserunfall in München beginnt der Prozess gegen den Fahrer. Der Vorwurf: Mord.

Gut ein Jahr nach dem Tod eines 14-Jährigen bei einem schweren Raserunfall in München beginnt am Dienstag kommender Woche der Prozess gegen den Fahrer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann, der sich nach Behördenangaben in der Tatnacht eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte, Mord vor (Az.: 1 Ks 122 Js 210667/19).

Der heute 35-Jährige aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war am 15. November 2019 um kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Der Deutsche ignorierte laut Polizei mehrere rote Ampeln und erfasste - nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde - zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade an einer Bushaltestelle die Straße überquerten. Der 14-Jährige wurde 43 Meter weit durch die Luft geschleudert. Er starb. Die 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann unter Kokain- und Alkoholeinfluss mit rund Tempo 120 im Gegenverkehr durch die Landeshauptstadt gefahren sei, weil er eigentlich im Zuge von Bewährungsauflagen keine Drogen nehmen durfte - die Polizei ihn aber entdeckt hatte.

Obwohl der Airbag bei dem Unfall auslöste, fuhr der Mann den Angaben nach zunächst weiter. Dann setzte er seine Flucht zu Fuß fort, bis Polizisten ihn festnehmen konnten. Dabei habe sich der Mann heftig gewehrt. Er saß zunächst in Untersuchungshaft und muss seit Anfang Mai seine widerrufene Bewährungsstrafe absitzen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war dem Angeschuldigten bewusst, dass bei seiner rücksichtslosen Fahrweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit im Gegenverkehr das von ihm gelenkte Fahrzeug „eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte“, teilte die Behörde zur Anklageerhebung im September mit. Er habe das aber billigend in Kauf genommen, weil es ihm wichtiger gewesen sei, nicht wegen der Drogen ins Gefängnis zu müssen.

Die Staatsanwaltschaft kommt auf 21 Bände Ermittlungsakten. Die Anklageschrift sei 164 Seiten dick. Sie wirft dem 35-Jährigen auch Gefährdung des Straßenverkehrs, Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Die Behörde hatte im September 2020 insgesamt 48 Zeugen benannt sowie 15 Experten.

Zudem hatte eine sogenannte Dashcam in der Frontscheibe eines Zeugen den Fahrverlauf des Rasers ab etwa 26 Sekunden vor der Kollision mit dem Getöteten und der verletzten Jugendlichen aufgezeichnet. Auch lägen Videos der Innenraumüberwachungen zweier Linienbusse vor.

Tödliche Unfälle, bei denen Autofahrer viel zu schnell unterwegs sind, gibt es immer wieder. Verurteilungen wegen Mordes sind bislang aber selten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es dabei auf die Umstände des Einzelfalls an.

So wurde in Hamburg ein Mann wegen Mordes verurteilt, der einen Taxi-Passagier totgerast hatte. Der Täter war auf der Flucht vor der Polizei mit bis zu 155 Kilometern pro Stunde absichtlich auf die Gegenfahrbahn gefahren. Das Landgericht nahm an, dass ihm das Leben Anderer und sein eigenes Leben gleichgültig waren.

Der Unfall sorgte für Aufsehen und große Trauer in München. Eine Woche danach hielten rund 400 Menschen eine Mahnwache nahe der Unfallstelle ab. Nach dem Unglück geriet zeitweise auch die Polizei in die Kritik. Den Beamten wurde vorgeworfen, den Autofahrer gehetzt und damit den Unfall provoziert zu haben. Die Münchner Polizei wies das zurück.

Das Gericht hat zwölf Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Das Urteil für den Angeklagten könnte demnach am 26. Februar fallen.

dpa