Mordanklage nach tödlichen Schüssen durch 'Reichsbürger' in Franken

04.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:22 Uhr

Nürnberg (AFP) Knapp ein halbes Jahr nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers auf Polizisten im fränkischen Georgensgmünd hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen und gegen einen Polizisten erhoben.

Dem mutmaßlichen Schützen Wolfgang P. werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Dienstag mitteilte. Dem angeklagten Polizisten werden unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen.
Ein Sondereinsatzkommando der Polizei hatte im Oktober dem "Reichsbürger" Wolfgang P. wegen dessen staatsfeindlicher Gesinnung im fränkischen Georgensgmünd seine legal erworbenen Waffen abnehmen wollen. Beim Sturm der Polizei in sein Haus eröffnete P. das Feuer und verletzte einen 32 Jahre alten SEK-Beamten tödlich, zwei weitere Polizisten wurden verletzt.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft rechnete P. mit dem Polizeieinsatz und war entsprechend vorbereitet. Er habe den Entschluss gefasst, bei dem von ihm erwarteten Einsatz aus einem Hinterhalt Schüsse auf die Polizisten abzugeben, um diese zu töten oder zumindest zu verletzen, erklärte die Anklagebehörde. In Folge dieses Plans habe er durch seine teilverglaste Wohnungstür insgesamt elf Schüsse auf die vor der Tür eingesetzten Polizisten abgegeben.
Einen Polizisten traf P. gleich mit zwei Kugeln. Eine verletzte seinen Ellenbogen, die andere drang über die Schulter in die Lunge ein und führte so laut Anklage zum Tod des 32-Jährigen. Ein weiterer Polizist erlitt einen Durchschuss des rechten Unterarms, der Dritte wurde durch einen Splitter verletzt. Da die Beamten zwar von einer abstrakten, nicht aber einer konkreten Gefahr ausgegangen seien, liegt für die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke vor. Außerdem sei von niederen Beweggründen als einem zweiten Mordmerkmal auszugehen.
Dem mitangeklagten 51-jährigen Polizisten wird vorgeworfen, die von P. ausgehende Gefahr und Bereitschaft zur Waffengewalt erkannt zu haben, diese Erkenntnis aber entgegen seiner Pflicht nicht weitergegeben zu haben. Nach Überzeugung der Anklage hätte der Beamte die tödliche Schussabgabe verhindern können. Zu seinen Gunsten werde davon ausgegangen, dass er die Schüsse nicht billigend in Kauf genommen habe, insofern werde ihm nur Fahrlässigkeit zur Last gelegt.
Der Fall hatte im Oktober bundesweit für Entsetzen gesorgt. Seitdem gibt es ein deutlich schärferes Vorgehen gegen die sogenannten Reichsbürger, immer wieder gingen Einsatzkräfte mit Razzien gegen Verdächtige vor.
Die in etliche Kleinstgruppen zersplitterten "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht an und damit auch nicht staatliche Autoritäten wie die Polizei. Sie gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Ein Teil der Szene vertritt nach Behördenangaben rechtsextremistische Positionen.