Mobilität - Staat fördert Carsharing

08.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:59 Uhr

Ein neues Gesetz soll Carsharing noch attraktiver machen. Es geht vor allem um mehr und kostenfreie Parkplätze. Wer sich für Carsharing interessiert, sollte einiges beachten.

Ein eigenes Auto? Für immer mehr Menschen ist das kein Muss. Viele fahren mit Carsharing besser und besorgen sich nur bei Bedarf ein Auto. Über 150 Anbieter halten dafür Fahrzeugflotten vor. Die Zahl ihrer Kunden liegt laut Bundesverband Carsharing inzwischen bei über 1,7 Millionen ? eine Verdoppelung innerhalb von zwei Jahren.

Große Anbieter wie car2go, Drive Now oder Flinkster sind vor allem in Städten aktiv. Allerdings stoßen sie dort oft an Wachstumsgrenzen, weil das Angebot an Parkplätzen für ihre Autos knapp ist. Auf Stellplätze in City-Lagen sind die Unternehmen angewiesen.

Das gilt vor allem, seit beim Carsharing das Auto nicht mehr zwangsläufig an einem bestimmten Standort abgeholt und auch dorthin zurückgebracht werden muss. Der Trend geht zum "Free Floating", wie es im Jargon der Carsharing-Unternehmen heißt. Dabei orten die Kunden per Smartphone, an welcher Stelle gerade ein Auto ihres Anbieters steht. Jeder Fahrer hat die Wahl, wo im Nutzungsgebiet er den Wagen am Ende seiner Fahrt parken will. Auf dem Land übrigens ist diese Variante noch seltener als das stationsbasierte Carsharing: Die Anbieter sind nur in einigen Regionen, vor allem Ballungszentren und touristischen Gegenden, zu finden.

Vorteile für Carsharing-Nutzer
Neue Regeln sollen das ändern. Der Bundesrat hat Mitte Mai einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der Vorteile für Carsharing vorsieht. Ziel ist es vor allem, in den Städten und Gemeinden mehr und kostenfreie Parkplätze für die Fahrzeuge zu schaffen. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. September 2017 in Kraft.

Kommunen können für die Carsharing-Autos in Zukunft separate Parkplätze ausweisen, die zudem gebührenfrei sind. Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb dürfen dabei bevorzugt werden. Das Gesetz erlaubt Carsharing-Anbietern außerdem, die Standorte für ihre Fahrzeuge in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen. Das heißt, die Autos können zum Beispiel an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen abgeholt oder zurückgegeben werden.

Wer profitiert?
Carsharing rechnet sich nicht für jeden. Beispiel: Berufspendler. Wer täglich auf ein Auto angewiesen ist, fährt per Carsharing selten günstiger als mit dem eigenen Auto. Zwar sind die Kilometerpauschalen der Anbieter niedrig, und Benzin in der Regel im Preis mitinbegriffen. Die Kosten für das gemietete Auto hängen aber wesentlich von der Nutzungsdauer ab. Pro Stunde werden je nach Anbieter und Auto zwischen fünf und 20 Euro oder mehr fällig. Steht der Wagen stundenlang auf dem Parkplatz des Arbeitgebers, kann das teuer werden. Wer dagegen nur ab und zu ein Auto braucht, zum Beispiel für Einkäufe oder Ausflüge, für den kann sich Carsharing lohnen.

Achtung bei (Vor-)Schäden
Vor dem Start sollten Carsharing-Kunden einiges beachten ? vor allem was Schäden geht. Denn die Abläufe sind anders als bei herkömmlichen Automietverträgen: "Wer bei der Abholung des Fahrzeugs einen Schaden entdeckt, zum Beispiel Dellen an der Stoßstange, kann das bei den klassischen Autovermietern mit den Mitarbeitern vor Ort klären", sagt Constantin Papaspyratos, Leiter der Rechtsberatung beim Bund der Versicherten. "Solche Vorschäden sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden."

Beim Carsharing funktioniert das nicht. Denn normalerweise gibt es keine Übergabe durch den Vermieter. "Umso wichtiger ist es, nicht einfach einzusteigen und loszufahren", sagt Papaspyratos. "Vorschäden, auch Kratzer im Lack, sollten dem Anbieter vor Fahrtbeginn gemeldet werden." So lässt sich späterer Streit um die Kosten vermeiden.

Apropos Kosten: Die Fahrzeuge sind in aller Regel über den Vermieter vollkaskoversichert. Allerdings ist die Selbstbeteiligung oft hoch. "350 bis 500 Euro sind üblich", sagt Papaspyratos. "Es gibt aber auch Carsharing-Anbieter, in deren Verträgen 1500 Euro vorgesehen sind." Ein Unfall kann also teuer werden.

Möglicher Ausweg: Einige Carsharing-Unternehmen bieten an, die Selbstbeteiligung gegen eine jährliche Gebühr zu senken. Wer zum Beispiel bei Flinkster 90 Euro jährlich zahlt, für den liegt die Selbstbeteiligung bei 300 statt 1500 Euro.

Schadenfreiheitsrabatt nicht aufs Spiel setzen
Carsharing-Kunden, die ihr eigenes Auto abschaffen wollen, müssen noch etwas beachten. "Wer sein Auto verkauft und die Kfz-Versicherung kündigt, verliert nach einer Frist von meist sieben Jahren seinen bisherigen Schadenfreiheitsrabatt", sagt Constantin Papaspyratos. Ein Blick in den Versicherungsvertrag bzw. die Allgemeinen Bedingungen zeigt, wie lang die Frist im Einzelfall ist.

Auch Fahranfängern droht Ärger in Sachen Schadenfreiheitsrabatt. Denn die durchs Carsharing gewonnene Fahrpraxis zählt normalerweise nicht, wenn es um den Rabatt geht. Das heißt: Carsharing-Kunden, die jahrelang unfallfrei gefahren sind, werden genauso behandelt 18-Jährige, die gerade die Fahrprüfung hinter sich haben.

Helfen kann in solchen Fällen ein Schreiben des Anbieters. Laut Bundesverband Carsharing bestätigen die Unternehmen auf Nachfrage, über welchen Zeitraum der Fahrer regelmäßig und unfallfrei gefahren ist. Die Kfz-Versicherer können das berücksichtigen ? müssen es aber nicht.

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