Senden
Mit Klappstuhl Messerattacke abgewehrt

25.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:00 Uhr
Das Blaulicht an einem Polizeiauto leuchtet. −Foto: Patrick Pleul/Archiv

Ein Mann aus Schwaben hat einen Handwerker mit einem Messer attackiert, weil der auf seinem Grundstück die angrenzende Garage der Nachbarin reparieren wollte. Der 78 Jahre alte Mann aus Senden (Landkreis Neu-Ulm) sei unvermittelt mit einem 20 Zentimeter

langen Küchenmesser auf den vermeintlichen Eindringling und seine Nachbarin losgegangen, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Der Handwerker konnte den Angriff mit einem Klappstuhl abwehren, wurde dabei aber leicht verletzt. Anschließend ergriffen er und die Nachbarin die Flucht und alarmierten die Polizei. Der betrunkene Rentner ließ sich nach dem Angriff am Samstag widerstandslos festnehmen.

Grundstücksbesitzer dürfen das Grundstück eines Nachbarn betreten, um eigene Gebäude reparieren zu können. Das besagt das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht. Dazu muss der Nachbar allerdings mindestens einen Monat vorher über das Bauvorhaben informiert werden. „Der Fall ist eher etwas Ungewöhnliches. Im Regelfall ist es unproblematisch, beim Nachbarn Bescheid zu geben“, sagte ein Polizeisprecher dazu.

Auch der Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks stuft die Auseinandersetzung in Senden als Einzelfall ein. „Ich kann überhaupt nicht sagen, dass das ein Massenphänomen ist. Im Gegenteil: Bei mir schlägt das ausgesprochen selten auf“, sagte Verbandsjustiziar Martin Gottsmann dazu.

Infos zum Hammerschlags- und Leiterrecht

Mitteilung der Polizei

dpa