Ist
Mit Blaulicht unterwegs

Gericht entscheidet: Alarmfahrt ist kein Freifahrtschein

10.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:08 Uhr

Trotz Blaulicht und Martinshorn darf die Polizei aber nicht viel zu schnell fahren, hat jetzt ein Gericht entschieden - Foto: SP-X

Ist die Polizei alarmiert, soll sie so schnell wie möglich kommen. Trotz Blaulicht und Martinshorn darf sie aber nicht viel zu schnell fahren, hat jetzt ein Gericht entschieden.

Auch wenn ein Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn Sonderrechte genießt, bedeutet das nicht, dass eine Alarmfahrt Freifahrtschein für unvorsichtiges Fahren ist. Das Landgericht Düsseldorf entschied auf eine hälftige Teilung der Schuld nach dem Zusammenstoß eines Polizeiautos mit einem Pkw.

Weil der Pkw zum Abbiegen ausgeschert war, kollidierte er mit dem sich von hinten mit hoher Geschwindigkeit nähernden Polizeiauto. Ein Sachverständiger ermittelte, dass die Polizei mit mehr als 80 Kilometern pro Stunde in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs gewesen war. Der Golffahrer habe aber die Sirene von weitem hören und wie die Fahrzeuge vor und hinter ihm rechts ranfahren müssen.

Den erforderlichen Schulterblick vor dem Ausscheren habe der Golffahrer aber offensichtlich weggelassen, andernfalls hätte er das Polizeiauto mit Blaulicht gesehen. Die Polizei darf im Einsatz schneller fahren als erlaubt, „jedoch nur so schnell wie die Dringlichkeit erfordert“, so Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. 80 Stundenkilometer sind eine Überschreitung von 60 Prozent, das befand das Gericht als unangemessen hoch und nicht umsichtig genug. SP-X